RS OGH 1994/5/5 15Os33/94 (15Os34/94, 15Os35/94)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1994
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Norm

StGB §15 B3
StGB §127 B2

Rechtssatz

Eine für die Annahme der Ausführungsnähe der Tat des unmittelbaren Täters zu Fahrzeugdiebstählen erforderliche unmittelbare sinnfällige Beziehung zum tatbestandsmäßigen Unrecht ist bei einem bloßen Herstellen von Nachschlüsseln und dem Vormerken der Fahrzeugkennzeichen in einem Notizheft nicht gegeben (strafbare Vorbereitungshandlung).

Entscheidungstexte

  • 15 Os 33/94
    Entscheidungstext OGH 05.05.1994 15 Os 33/94

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0090322

Dokumentnummer

JJR_19940505_OGH0002_0150OS00033_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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