RS OGH 1995/3/15 13Os173/94 (13Os174/94)

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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Norm

StGB §127 E
StGB §136

Rechtssatz

Der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen läßt sich vom Diebstahl weder nach einer bestimmten, mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometerzahl noch nach einer gewissen Anzahl von Stunden oder Tagen der widerrechtlichen Benützung abgrenzen, sondern es ist in jedem Fall das gesamte Verhalten des Täters (insbesondere Zweck der Fahrt, beabsichtigte Dauer und Art des Gebrauches, Möglichkeit der Rückstellung) zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 173/94
    Entscheidungstext OGH 15.03.1995 13 Os 173/94

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093720

Dokumentnummer

JJR_19950315_OGH0002_0130OS00173_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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