Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Solange ein Einbrecher von einem Passanten beim Verlassen des Tatortes (Wohnung) beobachtet und anschließend bis auf die Straße verfolgt wird, ist der Diebstahl noch nicht vollendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090245Dokumentnummer
JJR_19930302_OGH0002_0140OS00163_9200000_004