Norm
StGB §127 ERechtssatz
Für die Abgrenzung des Tatbildes des Diebstahls von jenem der sogenannten Fundunterschlagung nach § 134 Abs 1 erster Fall StGB ist entscheidend, ob das Tatobjekt im Tatzeitpunkt im Gewahrsam einer anderen Person oder aber in niemandes Gewahrsam stand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093601Dokumentnummer
JJR_19910620_OGH0002_0120OS00064_9100000_003