RS OGH 1991/6/20 12Os64/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1991
beobachten
merken

Norm

StGB §127 E
StGB §134 Abs1

Rechtssatz

Für die Abgrenzung des Tatbildes des Diebstahls von jenem der sogenannten Fundunterschlagung nach § 134 Abs 1 erster Fall StGB ist entscheidend, ob das Tatobjekt im Tatzeitpunkt im Gewahrsam einer anderen Person oder aber in niemandes Gewahrsam stand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093601

Dokumentnummer

JJR_19910620_OGH0002_0120OS00064_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten