Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Rechtssatz: Der VwGH hält an seiner ständigen Rechtsprechung, wonach der Abzug von Vorsorgen für Abfertigungsansprüche als Schuld iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht kommt, fest. Entgegen der in der Literatur vertretenen Auffassung (Hinweis Jabornegg-Strasser, Die bewertungsrechtliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen aus zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht, Österreichische Steuerzeitung 1984, Seite 119) ist die rechtliche Entstehung des Abfertigungsanspruches wie auch dess... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einheitswert des Betriebsvermögens zum 1. Jänner der Jahre 1986 und 1987 sowie Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1986 und dem 1. Jänner 1987 statt und änderte diese Bescheide im Sinne des Berufungsbegehrens ab. Die Berufung der mitbeteiligten Partei hatte im schließlich aufrecht erhaltenen Umfang geltend gemacht, daß... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft beschloß in ihrer außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Dezember 1986 eine Kapitalerhöhung um S 20,000.000,-- unter Übernahme der auszugebenden Aktien durch den Alleinaktionär, welcher die neuen Aktien am 11. Dezember 1986 mit der Erklärung zeichnete, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 1987 im Handelsregister eingetragen worden sei. Der Kapitalerhöhungsbetrag wurde auf d... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §152 Abs1 Z4;AktG 1965 §155 Abs2;BewG 1955 §4;BewG 1955 §59;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur bewertungsrechtlichen Behandlung von Kapitalerhöhungsbeträgen, wenn der Bewertungsstichtag zwischen Zeichnung der neuen Aktien (gemäß § 152 Abs 1 Z 4 AktG unter der Bedingung, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitale... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs1;
Rechtssatz: Einer Berücksichtigung der Lohnnebenkosten als Schuldpost steht auch unter dem Aspekt des Akzessorietätscharakters dieser Lasten das durch § 65 Abs 1 BewG 1955 normierte Stichtagsprinzip unüberwindbar entgegen. Dürfen gemäß § 6 Abs 1 BewG 1955 selbst solche Lasten nicht als Schuldpost berücksichtigt werden, deren E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;BewG 1955 §59;BewG 1955 §64 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Interpretation des Beschwerdepunktes, wenn der angefochtene Bescheid deshalb inhaltlich rechtswidrig ist, weil ein Wirtschaftsgut aus dem Grunde des § 4 BewG 1955 zu Unrecht unter den Besitzposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens erfaßt wurde,... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/14 92/15/0177 1 Stammrechtssatz Unter Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG sind nicht nur Geldschulden (Kapitalschulden) zu verstehen, sondern alle in Geld meßbaren Verpflichtungen, die einen Betrieb wirtschaftlich belasten. Fälligkeit der Schuld ist, sieht man von der Sonderregelung des § 64 Abs 2 BewG für Schulden aus lau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens den Abzug von Abfertigungsverpflichtungen als Schulden gemäß § 64 Abs 1 des Bewertungsgesetzes 1955. In der dagegen eingebrachten Beschwerde erachtet sich die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Anerkennung der gebildeten Rücklage für latente Abfertigungsverpflichtungen als Schulden im Sinne des § 64 Abs 1 Be... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß im Rahmen der Einheitswertfeststellung Abfertigungsrücklagen nicht als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG abzugsfähig sind, besagt nicht, daß die ertragsteuerlich zur Deckung der Abfertigungsrücklagen angeschafften Wertpapiere nicht als Besitzposten zu erfassen wären. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0084 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungsansprüche entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu den im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Stichtagen abgesehen von den zu diesen Zeitpunkten bereits entstandenen Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern auch die zu diesen Zeitpunkten noch nicht entstandene... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, jeweils die Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der beschwerdeführenden Elektrizitätsversorungsunternehmen (EVU) betreffenden Bescheiden verneinte die belangte Behörde die Abzugsfähigkeit von Rückstellungen, die die Beschwerdeführer auf Grund der von ihren Abnehmern gezahlten "Baukostenzuschüsse" gebildet hatten. Nach Darlegung der Rechtslage § 64 Abs 1 BewG sowie die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie v... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 9/1993, S 123 - 124;
Rechtssatz: Unter Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG sind nicht nur Geldschulden (Kapitalschulden) zu verstehen, sondern alle in Geld meßbaren Verpflichtungen, die einen Betrieb wirtschaftlich belasten. Fälligkeit der Schuld ist, sieht man von der Sonderregelung des § 64 Abs 2 BewG für Schulden aus laufen... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1994/23,24 S 414-419;
Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt:
am 14.12.1992, 92/15/0196, 92/15/0197, 92/15/0198, 92/15/0199,
92/15/0200, 92/15/0201, 92/15/0202, 92/15/0203, 92/15/0204,
92/15/0205, 92/15/0206, 92/15/0207, 92/15/0208, 92/15/0209
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0192
92/15/0193
92/15/0... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 9/1993, S 123 - 124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vo... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 19. Februar 1988, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin für einen noch näher zu bezeichnenden Erwerb durch Erbanfall Erbschaftssteuer festgesetzt und die Haftung der ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;ErbStG §18;
Rechtssatz: Bei den Rückstellungen für Abfertigungsansprüche handelt es sich nur um Rücklagen und nicht um echte im Zeitpunkt der Wertermittlung nach § 18 ErbStG bereits bestandene Verbindlichkeiten (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin und ihre drei unechten stillen Gesellschafter betreiben im Gebiet der Stadt S die Versorgung von Anschlußwerbern (Anschlußteilnehmern) mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen über eine Gemeinschaftsantenne. Die von den Anschlußwerbern bezahlten sogenannten "Anschlußgebühren" wurden in den Bilanzen der Erstbeschwerdeführerin zu Lasten der Erfolgsrechnung einer Passivpost "Benützungsrechte Fernsehteilnehmer" zugeführt und über die angenommene Nutzungsdauer der Anla... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens sind erst nach dem Bewertungsstichtag auszuführende Leistungen, für die dem Unternehmer schon zuvor Vorleistungen erbracht wurden, als Schulden gem § 64 Abs 1 BewG dann abzugsfähig, wenn die in Geld meßbaren Leistungsverpflichtungen schon am Bewertungsstichtag - zeitlich und inhaltlich konkre... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0054 1 Stammrechtssatz Unter Schulden iSd § 64 Abs1 BewG sind nicht nur Geldschulden (Kapitalschulden) zu verstehen, sondern alle in Geld meßbaren Verpflichtungen, die einen Betrieb wirtschaftlich belasten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Elektrizitätswerk. In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1988 wies sie eine "Rückstellung der Baukostenzuschüsse" aus. Nach Vorhalt des Finanzamtes erklärte sie, bei den "Baukostenzuschüssen" handle es sich um die von den Anschlußwerbern bzw. Stromabnehmern zu zahlenden Anschlußpreise. In seinem Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1988 berücksichtigte das Finanzamt die Rückstellung für "... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 529;
ÖStZ 1994/23,24 S 414-419;
Rechtssatz: Unter Schulden iSd § 64 Abs1 BewG sind nicht nur Geldschulden (Kapitalschulden) zu verstehen, sondern alle in Geld meßbaren Verpflichtungen, die einen Betrieb wirtschaftlich belasten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 529;
ÖStZ 1994/23,24 S 414-419;
Rechtssatz: Die Empfangnahme des Baukostenzuschusses begründet für das Energieversorgungsunternehmen die Verbindlichkeit zur Errichtung der Umspannanlagen und Anschlußanlagen und zur Einräumung des Strombezugsrechts. Aus dem Strombezugsrecht folgt lediglich die abstrakte Verbindl... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 529;
ÖStZ 1994/23,24 S 414-419;
Rechtssatz: Rückstellungen, die in kaufmännischen Bilanzen als Passivposten eingestellt sind, mindern nur dann das Betriebsvermögen, wenn sie im Feststellungszeitpunkt als Schulden anzuerkennen sind, es sich also um bereits entstandene, bewertbare Verpflichtungen handelt (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde bei der Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes der beschwerdeführenden GmbH & Co KG den Abzug von Abfertigungsverpflichtungen als Schulden gemäß § 64 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG). Die Behandlung der dagegen zunächst beim Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde lehnte jener Gerichtshof mit Beschluß vom 28. Februar 1989, Zl. B 23/89-4, ab. In der Beschwerdeergän... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Aktiengesellschaften importieren Erdöl und Erdölprodukte. Sie sind bzw. waren nach Maßgabe der Vorschriften des Erdöl- Bevorratungs- und Meldegesetzes (EBMG) 1976, BGBl. Nr. 318/1976 idF BGBl. Nr. 273/1978 und BGBl. Nr. 289/1980 bzw. des EBMG 1982, BGBl. Nr. 546/1982 verpflichtet, ab 1. März jeden Jahres je 20 % (1. März 1980) bzw. je 25 % (ab 1. März 1981) des Importes an Erdöl und den einzelnen Erdölprodukten im vorangegangenen Kalenderjahr als Pflichtnotstan... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §59 Abs1;BewG 1955 §62;BewG 1955 §63;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/15/0137 89/15/0138 Besprechung in:ÖStZB 1991, 363;
Rechtssatz: Werden kraft ausdrücklicher Anordnung des Gesetzes Wirtschaftsgüter vom Betriebsvermögen ausgenommen (§ 62 und § 63 BewG), so kommt der Abzug von Schulden,... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0084 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungsansprüche entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983,... mehr lesen...