Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/15/0137 89/15/0138 Besprechung in:ÖStZB 1991, 363;
Rechtssatz: Daß der Gesetzgeber den Kreis der abzuziehenden Schulden in § 64 Abs 1 BewG positiv, in § 77 Abs 2 BewG negativ abgrenzt, bietet keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Differenzieru... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 454;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt - im Einklang mit der Judikatur des OGH (Hinweis Arb 9604, 7768, 7746) und einem Teil der Lehre (Hinweis Martinek-Schwarz, Abfertigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses 336, 351,; Migsch, Abfertigung für Arbeiter und Angestellte 88, Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht, Auflage 4... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht58/03 Sicherung der Energieversorgung
Norm: BewG 1955 §62 Abs1 Z4;BewG 1955 §62 Abs1 Z5;BewG 1955 §64 Abs1;EBMG 1976 §3 idF 1978/273 1980/289;EBMG 1982 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/15/0137 89/15/0138 Besprechung in:ECOLEX 4/1991, S 278; ÖStZB 1991, 363;
Rechtssatz: Rückstellungen für Kosten der Lagerhaltung (in eige... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn (gemäß § 5 EStG 1972) jeweils für das Kalenderjahr (Bilanzstichtag 31. Dezember). Das Arbeitsjahr (Urlaubsjahr, siehe § 2 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 390, im folgenden mit "UrlG" abgekürzt) berechnet sie ab dem jeweiligen Beginn der einzelnen Arbeitsverhältnisse. Außer Streit steht zwischen den Parteien des verwaltung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §6;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Rückstellungen für Lasten aus nicht konsumiertem Urlaub sind im Interesse einer periodengerechten Gewinnabgrenzung nur für jene nicht konsumierten Urlaubsanteile vorzunehmen, für die inn... mehr lesen...
An die beschwerdeführende GmbH, die ihren Sitz (Geschäftsleitung) im Inland hat und unter anderem die Planung, Lieferung, Errichtung und Finanzierung von Industrieanlagen zum Geschäftsgegenstand hat, erging zunächst ein vorläufiger Bescheid über den Einheitswert, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1984. In der Bescheidbegründung ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, den Posten "Rückstellungen für Projektkosten" näher zu erläutern. Diesem Er... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 379;
Rechtssatz: Bei der Einheitsbewertung sind nur Schulden zu berücksichtigen, mit deren Geltendmachung der Schuldner ernsthaft rechnen muß (Hinweis E 19.9.1989, 88/14/0173). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130282.X02 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 379;
Rechtssatz: Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche, die möglicherweise in der Zukunft erhoben werden, sind aufschiebend bedingte Lasten, deren Entstehung von einem ungewissen künftigen Ereignis, nämlich dem Auftreten eines Schadens im Verlauf der Gewährleistungsf... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen (Anwartschaften) bewertungsrechtlich als Schulden anzuerkennen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin nahm dazu im Verwaltungsverfahren den Standpunkt ein, die genannten Verpflichtungen hätten zum Bewertungsstichtag deshalb bereits bestanden, weil die entsprechenden, rechtsverbindlichen,... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 298;
Rechtssatz: Vorsorgen für Abfertigungsansprüche entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 298;
Rechtssatz: Die Qualifikation eines bezahlten Abfertigungsbetrages als zusätzliches Entgelt für geleistete Arbeit ändert nichts daran, daß ein Abfertigungsanspruch erst mit dem Eintritt des Pensionsfalles uneingeschränkt entsteht und bis dahin aufschiebend bedingt ist. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 298;
Rechtssatz: Vereinbarungen, die Ansprüche der Dienstnehmer hins ihrer Entstehung von einer gewissen Mindestdauer des Dienstverhältnisses bzw der dauernden Berufsunfähigkeit, somit aber von ungewissen Ereignissen abhängig machen, sind als aufschiebend bedingt getroffen anzusehen. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;
Rechtssatz: Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Privatverrechnungskonten hat die Beh zweifelsfrei festzustellen und zu begründen, ob diese der Gesellschaft gewidmet sind bzw. dieser dienen sollen oder nicht, zumal die Wahl der Bezeichnung "Privatkonto", "Verrechnungskonto" usw. ohne rech... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 315; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0050 E 28. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1993/9, S 123-124;
Rechtssatz: Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann e... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0376/77 E 26. Februar 1979 VwSlg 5350 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Eine Rückstellung für Abschlußkosten, das sind die Kosten der Bilanzaufstellung und der Prüfung des Rechnungsabschlusses, kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuldpost vom Rohvermög... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0050 E 28. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 174;
Rechtssatz: Als Schuld iSd § 64 Abs 1 BewG sind Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen von Dienstnehmern abzugfähig, wenn es sich um Urlaubsansprüche handelt, die bereits bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wobei sich die Frage nach dem Entstehen des Urlaubsanspruches (Urlaubsentschädigungsanspruches, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0376/77 E 26. Februar 1979 VwSlg 5350 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Eine Rückstellung für Abschlußkosten, das sind die Kosten der Bilanzaufstellung und der Prüfung des Rechnungsabschlusses, kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuldpost vom Rohvermögen abgezogen werden (Hinweis auf das im E NICHT VERWERTET... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0376/77 E 26. Februar 1979 VwSlg 5350 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Eine Rückstellung für Abschlußkosten, das sind die Kosten der Bilanzaufstellung und der Prüfung des Rechnungsabschlusses, kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuldpost vom Rohvermög... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0050 E 28. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0050 E 28. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0050 E 28. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit. Sie kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht (Hinweis E 11.3.1983, 81/17/0048). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0069 E 29. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vorsorgen für Abfertigungen entsprechen keiner am Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeit und kommen daher für einen Abzug als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG 1955 nicht in Betracht, während Verbindlichkeiten aus Pensionszusagen als aufschiebend bedingte Lasten i... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer zum Feststellungszeitpunkt des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes bestehenden Verpflichtung zur Prüfung des aktienrechtlichen Jahresabschlusses kann noch keineswegs auf das Entstehen eines konkreten Entgeltanspruches für erst noch zu erbringende Prüfungsleistungen geschlossen werden. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0376/77 E 26. Februar 1979 VwSlg 5350 F/1979 RS 2 Stammrechtssatz Eine Rückstellung für Abschlußkosten, das sind die Kosten der Bilanzaufstellung und der Prüfung des Rechnungsabschlusses, kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuldpost vom Rohvermögen abgezogen werden (Hinweis auf das im E NICHT VERWERTET... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1 idF 1977/645;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 206;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtprechung des VwGH handelt es sich bei Pensionsanwartschaften wegen der den Pensionszusagen anhaftenden aufschiebenden Bedingungen nicht um abzugsfähige Schulden iSd BewG. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 206; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0077 E 17. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine bedingte Last. Wenn auch die Pensionszusage bereits die Verpflichtung des Unternehmers zu ihrer Einhaltung zum Entstehen b... mehr lesen...