RS Vwgh 1991/12/16 90/15/0004

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Veröffentlicht am 16.12.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0054 1

Stammrechtssatz

Unter Schulden iSd § 64 Abs1 BewG sind nicht nur Geldschulden (Kapitalschulden) zu verstehen, sondern alle in Geld meßbaren Verpflichtungen, die einen Betrieb wirtschaftlich belasten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150004.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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