RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §4;
BewG 1955 §59;
BewG 1955 §64 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Interpretation des Beschwerdepunktes, wenn der angefochtene Bescheid deshalb inhaltlich rechtswidrig ist, weil ein Wirtschaftsgut aus dem Grunde des § 4 BewG 1955 zu Unrecht unter den Besitzposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens erfaßt wurde, die Beschwerde aber den durch die belangte Behörde verweigerten Ansatz einer ausgleichenden Passivpost moniert.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130092.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Grundbuchnummernsuche
JUSLINE Werbung