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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BewG 1955 §4;Rechtssatz
Ausführungen zur Interpretation des Beschwerdepunktes, wenn der angefochtene Bescheid deshalb inhaltlich rechtswidrig ist, weil ein Wirtschaftsgut aus dem Grunde des § 4 BewG 1955 zu Unrecht unter den Besitzposten beim Einheitswert des Betriebsvermögens erfaßt wurde, die Beschwerde aber den durch die belangte Behörde verweigerten Ansatz einer ausgleichenden Passivpost moniert.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130092.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009