RS Vwgh 1992/4/23 90/16/0196

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;
ErbStG §18;

Rechtssatz

Bei den Rückstellungen für Abfertigungsansprüche handelt es sich nur um Rücklagen und nicht um echte im Zeitpunkt der Wertermittlung nach § 18 ErbStG bereits bestandene Verbindlichkeiten (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160196.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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