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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §57 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß im Rahmen der Einheitswertfeststellung Abfertigungsrücklagen nicht als Schulden iSd § 64 Abs 1 BewG abzugsfähig sind, besagt nicht, daß die ertragsteuerlich zur Deckung der Abfertigungsrücklagen angeschafften Wertpapiere nicht als Besitzposten zu erfassen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993130034.X02Im RIS seit
14.01.2002