Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bü... mehr lesen...
Zum 1. Jänner 1982, 1983, 1984 und 1985 stellte das Finanzamt mit Bescheid den Einheitswert des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin fest, der - bei einem Rohvermögen zwischen ca. 21,9 Milliarden S (zum 1. Jänner 1982) und 33,4 Milliarden S (zum 1. Jänner 1985) - zwischen ca. 834 Mio. S und 622,6 Mio. S lag. Es brachte dabei folgende im Jahresabschluß zum jeweils vorangegangenen 31. Dezember aktivierte Beträge an Disagio, Agio und "Garantie- und Begebungskosten" als Aktivposten so... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §68 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §198 Abs7;
Rechtssatz: Ein ABGELD FÜR ZINSEN UND KREDITKOSTEN wird im Einheitswert des Betriebsvermögens des Schuldners in der Form berücksichtigt, daß die Schuld mit dem Nennbetrag (somit einschließlich des Betrages des Abgeldes) a... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §68 Abs1;
Rechtssatz: Das BewG sieht für verschiedene Wirtschaftsgüter, selbst wenn sie dem Betrieb eines Gewerbes dienen, einen anderen Bewertungsmaßstab als den des Teilwertes vor. Zu solchen Wirtschaftsgütern gehören Kapitalforderungen und Schulden; diese Wirtschaftsgüter sind auch bei der Einheitsbewertung nach den Regeln des § 14 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §68 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §198 Abs7;
Rechtssatz: Das auf der Aktivseite ausgewiesene Damnum (Abgeld für Zinsen und Kreditkosten) ist dem auf der Passivseite aufscheinenden Rückzahlungsbetrag gegenüberzustellen. Ein höherer Teilwert der Schuld k... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist insbesondere die Erzeugung von Waffelmaschinen. In der von der Beschwerdeführerin eingebrachten Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1986 wurde unter den Verbindlichkeiten eine Schuld für Gewährleistung in Höhe von S 7,489.575,-- ("75 % von S 9,986.100,--") geltend gemacht. Das Finanzamt ließ bei der Feststellung des Einheitswertes diese Position unter Berufung auf § 6 BewG 1955 nicht ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Falle einer Anderslieferung wird eine Verminderung des Rohvermögens des Betriebes nur durch jenen Aufwand bewirkt, der zur Erfüllung der versprochenen Lieferung tatsächlich erforderlich ist. Die Verpflichtung, die diesen Aufwand verursacht, muß zum Bewertungsstichtag bereits bestehen. Mit diesem Aufwand muß also im maßgeblich... mehr lesen...
In den Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1988, 1989 und 1990 wies die Beschwerdeführerin, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (im folgenden kurz EVU), die von Tarifabnehmern erhaltenen Baukostenzuschüsse jeweils als Passivpost aus. In den Einheitswerterklärungen zum 1. Jänner 1991 und 1992 berücksichtigte sie diese Baukostenzuschüsse jeweils dadurch, daß sie den Ansatz (Teilwert) der Position "Maschinen und maschinelle Anlagen" um ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Ausmessung des Kaufpreises, den ein Unternehmenskäufer zu zahlen bereit ist, und damit der Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter, hängt von vielen Faktoren, nicht zuletzt vom - in der Regel nominell angestiegenen - Wiederbeschaffungspreis der Wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;PrG Tarifabnehmern verrechenbare Anschlußpreise 1986;
Rechtssatz: Die Gegenleistung für vom Tarifabnehmer erhaltene Baukostenzuschüsse besteht für das Elektrizitätsversorgungsunternehmen im wesentlichen in der Verpflichtung, sich zur Stromlieferung bereitzuhalten (Hinweis E 14.1.1991, 89/15/0054; E 14.12.1992, 92/15/0191-0195). Baukostenzuschü... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen der beschwerdeführenden GmbH bei Feststellung des sie betreffenden Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1987 und 1988 als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG abzuziehen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen der beschwerdeführenden GmbH bei Feststellung des sie betreffenden Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1987 und 1988 als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG abzuziehen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Eine bewertungsrechtliche Beurteilung von Abfertigungsverpflichtungen als Schulden hat zur Folge, daß ebenso wie bei Pensionsanwartschaften auch bei (noch nicht schlagend gewordenen Abfertigungsverpflichtungen § 6 Abs 1 BewG zur Anwendung gelangen muß. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1 idF 1977/645;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0133 E 12. Dezember 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtprechung des VwGH handelt es sich bei Pensionsanwartschaften wegen der den Pensionszusagen anhaftenden aufschiebenden Bedingungen nicht um abzugsfähige Schulden iSd BewG. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es gibt eine Reihe von Gründen, die eine Abfertigungsverpflichtung als aufschiebend bedingte Last erkennen lassen. Insbesondere kann der Dienstnehmer vom Dienstgeber bei Eintritt bestimmter Ereignisse entlassen werden und es kann sein, daß der Dienstnehmer den für die Abfertigung maßgeblichen Ze... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130104.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/20 92/13/0101 3 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner ständigen Rechtsprechung, wonach der Abzug von Vorsorgen für Abfertigungsansprüche als Schuld iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht kommt, fest. Entgegen der in der Literatur vertretene... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130099.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §6;BewG 1955 §64 Abs1 idF 1977/645; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0048 E 11. März 1983 RS 1 Stammrechtssatz Weder Rückstellungen für künftige Abfertigungen von Dienstnehmern noch für Pensionsanwartschaften von Dienstnehmern sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens abziehbare Schulden. European Case Law Identi... mehr lesen...
1. Mit Bescheiden vom 10. April 1992 und 14. April 1992 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1989 und 1. Jänner 1990 der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent vorgeschrieben. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens veranschlagte das Finanzamt Wertpapiere, die zur Deckung von Abfertigungsvorsorgen angeschafft worden waren, unter den Besitzposten; es verweigerte den Abzug von Baukostenzus... mehr lesen...
Zum Stichtag (1. Jänner 1988) betrieb die Stadt Salzburg unter der Bezeichnung "Salzburger Stadtwerke" ein Energieversorgungsunternehmen. Mit Sacheinlage- und Nachgründungsvertrag vom 10. Juli 1989 wurde das Unternehmen nach den Vorschriften des Strukturverbesserungsgesetzes in die Salzburger Stadtwerke Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin) eingebracht. Im Zuge einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die zum Betriebsvermögen gehörenden Wertpapiere zählten zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §14;EStG 1988 §14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0151 2 Stammrechtssatz Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschaff... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §62 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs2;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Auffassung, es bestehe ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Vermögensgegenstände, die mit nicht abzugsfähigen Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang stünden, für steuerliche Zwecke nicht in Ansatz zu bringen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapiere sind bei der Bewertung unter den Besitzposten zu veranschlagen; aus einer Regelung, wonach bestimmt qualifizierte Schulden nicht abzugsfähig sind, ergibt sich nicht, daß zum Betriebsvermögen gehörende Aktiva nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis: E 22.3.1993, 93/13/0034). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu den im Spruch: genannten Stichtagen den Abzug von Verpflichtungen aus Abfertigungsvorsorgen und aus Pensionsanwartschaften als Schulden gemäß § 64 Abs. 1 BewG 1955. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 25. Februar 1992, B 525/91-9, abg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu den im Spruch: genannten Stichtagen den Abzug von Verpflichtungen aus Abfertigungsvorsorgen und aus Pensionsanwartschaften als Schulden gemäß § 64 Abs. 1 BewG 1955. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 25. Februar 1992, B 531/9... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/20 92/13/0101 3 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner ständigen Rechtsprechung, wonach der Abzug von Vorsorgen für Abfertigungsansprüche als Schuld iSd § 64 Abs 1 BewG nicht in Betracht kommt, fest. Entgegen der in der Literatur vertretene... mehr lesen...