RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0092

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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Index

21/02 Aktienrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

AktG 1965 §152 Abs1 Z4;
AktG 1965 §155 Abs2;
BewG 1955 §4;
BewG 1955 §59;
BewG 1955 §64 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur bewertungsrechtlichen Behandlung von Kapitalerhöhungsbeträgen, wenn der Bewertungsstichtag zwischen Zeichnung der neuen Aktien (gemäß § 152 Abs 1 Z 4 AktG unter der Bedingung, daß die Zeichnung unverbindlich werde, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Handelsregister eingetragen worden sei) und Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals im Handelsregister liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130092.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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