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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §64 Abs1;Rechtssatz
Die Ausmessung des Kaufpreises, den ein Unternehmenskäufer zu zahlen bereit ist, und damit der Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter, hängt von vielen Faktoren, nicht zuletzt vom - in der Regel nominell angestiegenen - Wiederbeschaffungspreis der Wirtschaftsgüter ab. Der Umstand, daß Zuschüsse gewährt worden sind, läßt daher für sich allein Rückschlüsse auf den Teilwert in keiner Weise zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140028.X02Im RIS seit
14.01.2002