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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §57 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0151 2Stammrechtssatz
Die zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapiere sind bei der Bewertung unter den Besitzposten zu veranschlagen; aus einer Regelung, wonach bestimmt qualifizierte Schulden nicht abzugsfähig sind, ergibt sich nicht, daß zum Betriebsvermögen gehörende Aktiva nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis: E 22.3.1993, 93/13/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150149.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009