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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §696;Rechtssatz
Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen bilanztechnisch als Rückstellungen auszuweisen sind. Der als aufschiebende Bedingung anzusehende Unsicherheitsfaktor wird daher (auch) aus der Sicht des Dienstgebers als gegeben angenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130071.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010