RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0071

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

ABGB §696;
BewG 1955 §6 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;
EStG 1972;
EStG 1988;
RLG 1990;

Rechtssatz

Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen bilanztechnisch als Rückstellungen auszuweisen sind. Der als aufschiebende Bedingung anzusehende Unsicherheitsfaktor wird daher (auch) aus der Sicht des Dienstgebers als gegeben angenommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130071.X07

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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