Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die BHAK/BHAS O. Mit Eingabe vom 4. April 2002 stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag (Hervorhebungen im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "An das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Über den Landesschulrat für X. Über die Direktorin der BHAK O. Brandschutzbeauftragter - Einrechnung I... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf gesonderte Feststellung der Einrechnung einer Nebenleistung ist unzulässig, wenn sich der Anspruch auf Einrechnung (unmittelbar) aus dem Gesetz (BLVG) bzw. einer Verordnung (Einrechnungsverordnung) ergibt, weil ein anderes Verfahren zur Verfügung steht, in dem diese Frage geklärt werde... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2004/176;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0148 E 16. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Beschwerdeführer beantragte Einrechnung von Nebenleistungen hätte im Falle der Antragsstattgebung durch Erlassung eines konstitutiven Bescheides zu erfolgen gehabt. Erst bei Vorliegen eines solchen (positiven) Bescheides ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium M. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 2007 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. Jänner 2006 bis Ende des Schuljahres 2005/2006 gemäß § 61 Abs. 1 und 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (im Folgenden: GehG), in der Fassung des Bu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9;GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/12/0113 E 5. September 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0147 E 17. Oktober 2001 RS 3(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Berücksichtigung von Nebenleistungen, die vom Lehrer außerhalb der mit dem Unterricht verbundenen Pflichten erbrach... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/12/0113 E 5. September 2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0153 E 30. Mai 2001 RS 6(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 61 Abs. 1 GehG 1956 setzt eine "dauernde" Unterrichtserteilung voraus, die das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitet. Wenn die Unterrichtserte... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §2 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1 Z1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs1 Z2 idF 2000/I/142; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/12/0113 E 5. September 2008
Rechtssatz: Der Anspruch auf Mehrdienstleistungsvergütung ist jedenfalls mit dem Ausmaß der dauernden Unterrichtserteilung gemäß § 61 Abs. 1 Z. 1 GehG begrenzt, oder - anders gewende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand, bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M. (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. Mit Antrag vom 16. März 1994 an den Landesschulrat für Niederösterreich ... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1979 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M. (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in den Erkenntnissen vom 16. März 2005, Zlen. 2001/12/0221, 0222 und 0225, ausgeführt hat, ist be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 1999 als Berufsschuldirektorstellvertreter in einem aktiven öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Er war Stellvertreter des Leiters der lehrgangsmäßig geführten Landesberufsschule I für Elektrotechnik in S. Gemäß § 52 Abs. 8 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG 1984), war die Lehrverpflichtung des Beschwerdeführers in der Höhe von 23 Wochenstunden infolge seiner Tätigkeit als Stellve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien; er ist an der Berufsschule für Elektrotechnik 2 tätig. Mit Schreiben vom 18. März 2002 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm am 8. November 2001 erbrachten zwei Vertretungsstunden gemäß § 61 Abs. 1 und 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) zu vergüten, und ersuchte für den Fall der Ablehnung um bescheidmäßige Erledigung. Mit Schreiben vom 12. Juni 2002... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs8 idF 2001/I/087;GehG 1956 §61 Abs8b idF 2001/I/087;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §106 Abs2;LDG 1984 §43 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 13. Oktober 2004, 2003/12/0095, zum Ausdruck gebracht, dass die vom Beschwerdeführer für geboten erachtete Unterscheidung, wonach § ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §61 Abs8 idF 2001/I/087;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §106 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Beschwerdeführer vorbringt, dass sein Anspruch auf Mehrdienstleistungsvergütung gemäß § 61 Abs. 1 und 2 GehG "auch deswegen" gegeben sei, weil die durch den Besuch eines Seminars bedingte Abwesenheit des Berufsschuloberlehrers Ing. T. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Beamte begehrte mit seinem Antrag die Vergütung von Mehrdienstleistungen für den Zeitraum September 1998 bis Dezember 1999. Für den Fall, dass seinem Begehren nicht stattgegeben werden sollte, ersuchte er um bescheidmäßige Erledigung. Die Dienstbehörde erster... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs3 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 2000/I/142;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §52 Abs3 idF 1998/I/123;LDG 1984 §52 Abs7 idF 1998/I/123;LDG 1984 §52 Abs7;LDG 1984 §52 Abs8;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 9. Juni 2004, Zl. 2003/12/0066, mit näherer
Begründung: zum Ausdruck geb... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. März 2003, Zl. 2002/12/0288, verwiesen. In der Zwischenzeit steht der Beschwerdeführer in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde ein im Instanzenzug ergangener Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002, mit welchem dem Beschwerdeführer gemäß § 45 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), im S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;GehG 1956 §61 Abs1;LDG 1984 §45 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 45 Abs. 1 LDG 1984 regelt die Voraussetzungen, unter denen näher genannte Wegzeiten auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung angerechnet werden. Der dort umschriebene Anrechnungsvorgang (oder sein Unterbleiben) führt entweder zum Ergebn... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und unterrichtet an der Polytechnischen Schule St. Pölten. In seiner Eingabe vom 13. August 2002 brachte der - anwaltlich vertretene - Beschwerdeführer vor, er habe zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 der Leiterin seiner Schule seine "Jahresplanung" übergeben, die insgesamt 1.885 Jahresstunden ausgewiesen habe, die sich wie folgt aufgegliedert hätten: Jah... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §16;GehG 1956 §61 Abs1 impl;LDG 1984 §43 Abs1 Z3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §43 Abs3 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §50 Abs5 idF 2001/I/047;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/12/0168
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Bregenz (im Folgenden: HTBLVA), wo er die Gegenstände "Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und Staatsbürgerkunde" und "Textverarbeitung (Stenotypie)" unterrichtet. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 24. Juni 1998, Zl. 98/12/0058 = Slg. 14.928/A (siehe dazu näher unter A), u... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1979 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Fachlehrer der Verwendungsgruppe L2A2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt M (kurz: HTL), bei der er (soweit hier von Interesse jedenfalls) ab dem Schuljahr 1993/94 zusätzlich zur Unterrichtserteilung auch als Werkstättenleiter tätig war. Mit Ant... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vom Beschwerdeführer beantragte Einrechnung von Nebenleistungen hätte im Falle der Antragsstattgebung durch Erlassung eines konstitutiven Bescheides zu erfolgen gehabt. Erst bei Vorliegen eines solchen (positiven) Bescheides nach § 9 Abs. 3 BLVG 1965 könnte eine Berücksichtigung der erfolgten Ei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes kommt gerade der Gesamtstückzahl der vom Beschwerdeführer gesammelten Arbeitsunterlagen - soweit es sich nicht nur um Kopien handelt (was auf Grund der bisher getroffenen Feststellungen nicht beurteilt werden kann) - eine besondere Bedeutung zu; sollte... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Fehlt auch nur eine der beiden Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 BLVG, ist eine Einrechnung nach dieser Gesetzesstelle rechtlich ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 idF 1978/547;B-VG Art139;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gleichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 2000/I/142;BLVG LehrverpflichtungsV 1973 §5 Abs3 idF 1978/547;GehG 1956 §61 Abs1;SchUG 1986 §53 idF 1992/455;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/12/0225
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/12/0222 E 16. März 2005 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Vorerkenntnis vom 13. September 2002, Zl. 99/12/0172, ist zu entnehmen, dass die rechtsgestaltende Einrechnung einer Nebenleistung nach § 9 Abs. 3 BLVG 1965 auch Zeiträume erfassen kann, welche vor Erlassung des Einrechnungsbescheides gelegen sind. Ob diese... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z1 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2;SchUG 1986 §18 Abs1;SchUG 1986 §18 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrechenbarkeit einer Leistung nach § 9 Abs. 3 BLVG setzt nach Z. 1 voraus, dass sie der Lehrer außerhalb der mit dem Unterric... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §9 Abs1;BLVG 1965 §9 Abs2;BLVG 1965 §9 Abs3 idF 1993/256;BLVG 1965 §9 Abs3 Z2 idF 1993/256;GehG 1956 §61 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0172 E 13. September 2002 RS 2
(hier: ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Nach Z. 2 des § 9 Abs. 3 BLVG können nur jene Nebenleistungen nach § 9 Abs. 3 BLVG eingerechnet werden, die nicht ohnehin schon... mehr lesen...