Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art137;GehG 1956 §15 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/12/0047 E 4. Februar 2009 2008/12/0038 E 4. Februar 2009 2008/12/0036 E 10. März 2009 2008/12/0045 E 10. März 2009 2008/12/0042 E 10. März 2009 2008/12/0046 E 4. Februar 2009 2008/12/0043 E 10. März 2009 2008/12/0035 E 10. März 2009 2008... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 15. Juli 2002 wurde über den Beschwerdeführer wegen näher angeführter Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 1 und 2 sowie § 44 Abs. 1 und gemäß § 92 Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §17 Abs1;BDG 1979 §50a;BDG 1979 §78a;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs2;GehG 1956 §13 Abs1;GehG 1956 §13 Abs10;GehG 1956 §13 Abs2;GehG 1956 §13 Abs5;GehG 1956 §3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 13 GehG angeführte § 78a Abs. 1 BDG 1979 regelt die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §17 Abs1;BDG 1979 §50a;BDG 1979 §78a;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs2;GehG 1956 §13 Abs1;GehG 1956 §3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 92 Abs. 2 BDG 1979 normiert hinsichtlich des Begriffs des "Monatsbezuges" iSd § 92 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 ausdrücklich, dass von jenem Monatsbezug auszugehen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Mit 1. September 2000 wurde der Beschwerdeführer mit dem Arbeitsplatz "Leiter des Postamtes L" betraut. Unstrittig ist, dass ihm in der Folge bis 10. Juni 2001 die besoldungsrechtliche Stellung Verwendungsgruppe PT 3/Dienstzulagengruppe 3 zukam. Der Beschwerdeführer ist seit 1. Dezember 2001 Mitglied des Personalaussch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung91/02 Post
Norm: GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;GehG 1956 §105a Abs1 idF 1997/I/110;GehG 1956 §15;GehG 1956 §3;PBVG 1996 §65 Abs3;PBVG 1996 §66;PTSG 1996 §19 Abs2;PVG 1967 §25 Abs4 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0165 E 16. November 1994 RS 2(hier ohne den zweiten Satz; hier in Zusammenhang mit dem PBVG 1996) Stammrechtssatz Durch die Tätigkeit als... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 28. Februar 2003 als Volksschuldirektor (Verwendungsgruppe L 2) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine letzte Dienststelle war die Volksschule H., deren Leiter er ab 1. September 1994 gewesen war. Der Ruhestandsversetzung, die auf Ansuchen des Beschwerdeführers vom 6. September 2001 erfolgte, war ein Sonderurlaub gemäß § 115f des Landeslehrer-D... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3;GehG 1956 §57 Abs2;GehG 1956 §57;LDG 1984 §115f Abs5 idF 2001/I/047;LDG 1984 §115f;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat keinen Sonderurlaub nach der Bestimmung des § 57 LDG 1984, sondern einen Sonderurlaub - unmittelbar vor dem Antritt des Ruhestandes - nach Maßgabe des § 115f leg. cit. in Anspruch genommen. Daher ist im Beschwerdefall zur Ermittlung... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. November 2003 gemäß § 22g Abs. 1 des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes als Lehrer in der Verwendungsgruppe L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt war er mit 1. Jänner 2003 in die Gehaltsstufe 18 seiner Verwendungsgruppe vorgerückt. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer als Personalvertreter - unter Fortzahlung laufender Bezüge - teilweise vom D... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: GehG 1956 §15;GehG 1956 §3;PVG 1967 §25 Abs4 idF 1983/138; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/12/0107 E 13. Oktober 2004 2004/12/0083 E 13. Oktober 2004 2004/12/0075 E 13. Oktober 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0165 E 16. November 1994 RS 2(hier: ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Durch die Tätigkeit als Personalve... mehr lesen...
Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Oberaufseher in Ruhe seit dem 1. April 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Stadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Magistratsabteilung (MA) 48. Mit Entschließung des Bürgermeisters vom 4. Juli 1986 wurde er gemäß § 35 Abs. 5 des Wiener Personalvertretungsgesetzes (W-PVG), LGBl. Nr. 49/1985, als Personalvertreter mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1986 auf unbestimmte Zeit ganztägig vom Dienst freigestellt. Am 2... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung WienL24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BO Wr 1994 §3;BO Wr 1994 §33 Abs2;GehG 1956 §15 impl;GehG 1956 §3 impl;LPVG Wr 1985 §35 Abs5;PVG 1967 §25 Abs4 impl;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 16. November 1994, Zl. 94/12/0165, zu § 25 Abs. 4 PVG 1967, der die Fortzahlung der "laufenden Bezüge" an freigest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehranstalt Klagenfurt. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen des Beschwerdeführers und der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift unterrichtete der Beschwerdeführer im Schuljahr 1993/1994 eine Klasse, in der die (schriftliche) Reifeprüfung am 20. Mai 1994 stattfand, sodass in dieser ab 21. Mai 1994 eine dauernde Unterrichtser... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §3;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0298 E 24. April 1996 RS 4 Stammrechtssatz Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand (jedenfalls bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides) als Kontrollor (Verwendungsgruppe C) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In der Zeit vom 25. April 1988 bis 18. August 1991 wurde er beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) als Leiter und Kostenbeamter einer Geschäftsabteilung (in der Folge: Kanzleileiter), in der Zeit seiner (auf Grund der Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfolgten) Dienstzuteilung zum Bezi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18;GehG 1956 §3;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) an sich verwendungsbezogen gebühren. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden Leistung bzw das Entstehen ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, dem vorgelegten angefochtenen Bescheid sowie den weiteren Beilagen und dem Vorerkenntnis vom 16. November 1994, Zl. 94/12/0158, von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 13. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 mi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §3;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden Leistung bzw das Entstehen anspruchsbegründender Aufwen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Er ist bei der Abteilung V (Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport) tätig, wo er bis er zu seiner Enthebung vom Dienst (Suspendierung) als "Prophylaxeleiter" beschäftigt war. Ihm oblag unter anderem auch die Verwaltung der Betriebskasse, die insbesondere aus Geldern von den vom Städtischen Gesundheitsamt durchgeführten Impfungen gespeist wird. Für die D... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §55 Abs1;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §3;LBG Tir 1982 §2 Z3;LBG Tir 1994 §2 litc;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs1;NebengebührenV Innsbruck 1972 §6 Abs1;NebengebührenV Innsbruck 1972 §6a;
Rechtssatz: Gr... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Wirkung vom 1. August 1985 erhielt der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt in der Verwendungsgruppe C Dienstklasse IV eingereiht war u... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GehG 1956 §15 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §26 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §26 Abs2;NebengebührenV Innsbruck 1972 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer allenfalls zu Unrecht gewährten Gefahrenzulage nach de... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §16 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §16 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §3;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Heranziehung arbeitsr... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;B-VG Art18 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §15 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §15 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich tätig. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das Erkenntnis im ersten Rechtsgang vom 16. Dezember 1992, Zl. 91/12/0294, hingewiesen. Mit diesem war der seinerzeit angefochtene Bescheid hinsichtlich Zuteilungsgebühren, Gefahrenzulagen und pauschalie... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: GehG 1956 §15;GehG 1956 §3;PVG 1967 §25 Abs4;
Rechtssatz: Durch die Tätigkeit als Personalvertreter soll für den betreffenden Bediensteten weder eine besoldungsrechtliche Benachteiligung noch eine Bevorzugung gegeben sein. Der im § 25 Abs 4 PVG verwendete Begriff der "laufenden Bezüge" deckt sich nicht mit dem nur das Gehalt und allfällige Zulagen umfassende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. August 1977 als leitender Gemeindebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Marktgemeinde X (in Hinkunft: mitbeteiligte Partei), welches der Niederösterreichischen Gemeindebeamtendienstordnung (in der Folge kurz GBDO) unterliegt. Am 30. November 1988 verfügte der Bürgermeister der mitbeteiligten Partei Änderungen im Personalbereich und teilte den Gemeindebediensteten und den Mitgliedern des Gemeinderates mit, daß er aufgrund de... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBDO NÖ 1976 §29 Abs5;GdBGehaltsO NÖ 1976 §4 Abs13;GdBGehaltsO NÖ 1976 §4 Abs7;GehG 1956 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Im öffentlichen Recht sind wegen der Formstrenge Zusicherungen zur
Begründung: eines gehaltsrechtlichen Anspruches, der im Dienstrechtsverfahren zu beachten wäre, nicht maßgebend (sofern keine ausd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primarius der Abteilung XY am A.ö. Krankenhaus Krems an der Donau in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau. In einer im Wege der ärztlichen Direktion an den Magistratsdirektor der genannten Statutarstadt gerichteten Eingabe vom 16. Juli 1990 führte der Beschwerdeführer aus, daß ihm offenbar ohne Rechtsgrundlage bei der Abrechnung der ihm zustehenden "ärztlichen Gebühren (Sonderklasse - BVA/VA)" bis 1988 46,5 % und... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art137;GehG 1956 §3;
Rechtssatz: Nach der Rspr des VfGH ist eine auf Art 137 B-VG gestützte Klage auf Auszahlung eines Bezugs (Bezugsanteils) unzulässig, wenn es nicht bloß um eine Liquidierung (dh Auszahlung), sondern um die Rechtsfrage der Gebührlichkeit geht. Bei Vorliegen des rechtlichen Interesses bild... mehr lesen...