Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §871;AVG §63 Abs4 impl;BAO §255 Abs1;
Rechtssatz: Einem Rechtsmittelverzicht kommt keine Wirkung zu, wenn dieser Willensäußerung jene allgemeinen Erfordernisse fehlen, die für das Zustandekommen einer rechtsverbindlichen Willenserklärung gelten. Ein Irrtum iSd § 871 ABGB schlie... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde begehrte die Beschwerdeführerin mit Antrag vom 27. Juli 1993 "beim Amt der Salzburger Landesregierung, Güterausweisstelle," die bescheidmäßige Zuteilung gleichbleibender Zählkarten-Wochennummern für zumindest 35 gewerbliche Transporte über das "Deutsche Eck". Mit Schriftsatz vom 21. Juni 1995 brachte sie gemäß § 73 Abs. 2 AVG einen Devolutionsantrag bei der belangten Behörde "als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde (§ 15b Abs. 5 Güterbeförde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §871;AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Rechtswirkamkeit einer Prozeßhandlung ist - bei gegebener Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit des Handelnden und Einhaltung der vorgeschriebenen Form (Hinweis E 21.1.1988, 88/02/0002-0005, VwSlg 12616/1988) nur die Erkläru... mehr lesen...
Mit dem am 3. März 1994 eingebrachten Baugesuch vom 1. März 1994 kam die erstmitbeteiligte Partei (in der Folge: Bauwerber) beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge kurz: Gemeinde) als Baubehörde I. Instanz um baubehördliche Bewilligung zwecks "Umbau und Sanierung der bestehenden Hofstelle" auf den Grundstücken Bp 305 und Bp 306 ein. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich weiters, daß zu diesem Zeitpunkt katastral an diese beiden Bauparzellen, deren Fläche zur Gänze ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §861;ABGB §871;ABGB §914;
Rechtssatz: Ein vom objektiven Erklärungswert abweichender Wille, den der andere Teil erkennt - dh eine bloße Fehlbezeichnung, der sachlich keine Fehlvorstellung zugrunde liegt (sogenannte falsa demonstratio) - geht vor. Ist die falsa demonstratio beiderseitig und ergibt sich "natürlicher" Konsens, so gilt das Gewollte ohn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 22. April 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der "früheren SFRJ", der am 7. August 1991 in das Bundesgebiet eingereist ist und am 9. August 1991 einen Asylantrag gestellt hat, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 23. August 1991 abgewiesen. Österreich gewähre dem Beschwerdeführer kein Asyl. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §871;AsylG 1991 §11;AVG §37;AVG §39a;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurückziehung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde im Rahmen einer Vorsprache bei der Behörde aus einem anderen Anlaß, ohne Beiziehung eines Dolmetschers und o... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und den vorgelegten Bescheiden geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1992 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. Am 9. September 1993 teilte die Dienstbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer mit, daß die Kündigung seines Dienstverhältnisses wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges beabsichtigt se... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §871;AVG §56;BDG 1979 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wirkungen der Austrittserklärung nach § 21 Abs 1 BDG 1979, des Widerrufes und der Kündigung durch die Dienstbehörde (hier: im Hinblick auf die Unwirksamkeit des Widerrufes war die Dienstbehörde für diese Maßnah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 1991 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark fest, daß der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Zaires, nicht Flüchtling sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 24. Mai 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §869;ABGB §871;AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 91/01/0011 1 Stammrechtssatz Der Berufungsverzicht stellt sich - soferne bei der Verzichtsabgabe kein Willensmangel vorgelegen ist - als eine endgültige, dh unwiderrufliche Prozeßhandlung dar, die zur Folge hat, daß eine dennoch erhobene Berufu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)64/03 Landeslehrer
Norm: ABGB §871;LDG 1984 §58 Abs1;LDG 1984 §58 Abs3;
Rechtssatz: Es ist gesetzwidrig, die Bewilligung des Karenzurlaubes vom Verzicht des Lehrers auf die Anwendung des § 58 Abs 3 LDG abhängig zu machen. Ein solcher Verzicht des Landeslehrers ist iSd § 871 ABGB unwirksam, wenn er durch eine Mitteilung der Behörde veranlasst wurde, die einen I... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §871;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Irrtum iSd § 871 ABGB ist geeignet, die Rechtswirksamkeit eines Verzichtes auf einen im öffentlichen Recht wurzelnden Rechtsanspruch auszuschließen (vergleiche E 23.1.1951, 547/50, VwSlg 1889 A/1951). Es entsteht für den Erklärenden keine Verbindlichkeit, wenn er in einem wesentlichen Irr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §871;VwRallg impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1268/74 E 26. Juni 1975 VwSlg 8860 A/1975; RS 1 Stammrechtssatz Da allgemeine Regelungen über die Wertung von Willenserklärungen in den Verwaltungsvorschriften oder in den Verfahrensvorschriften nicht enthalten sind, sind in dieser Frage die Vorschriften des ABGB her... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen; er ermittelte den Gewinn der Streitjahre nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich die Frage der periodengerechten Erfassung der Überweisung eines Betrages von S 1,900.000,--, von dem nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides außer Streit steht, daß er am 22. Dezember 1986 an einen Geschäftspartner irrtümlich überwiesen und von diesem am 22. Dezember 1987 wieder rücküberwiesen wurde. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1419;ABGB §1431;ABGB §1447;ABGB §871;ABGB §918;ABGB §920;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Anders als im Fall einer nachträglichen Rückabwicklung oder Korrektur vertraglicher Leistungsbeziehungen aus den zivilrechtlich eingeräumten Gründen von Vertragsanfechtung oder Leistungs... mehr lesen...
Über das Ansuchen der erstmitbeteiligten Partei um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit 38 Wohnungen und einem zweigeschoßigen Parkdeck auf den Grundparzellen 528/1 und 528/2, KG L, ordnete der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde für 16. Juni 1987 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle an, zu der die Beschwerdeführerin persönlich und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 42 AVG 1950 ordnungsgemäß als Nachbar gel... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0293 E 14. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die
Gründe: , aus denen keine Einwendung gegen ein Bauvorhaben erhoben worden ist (hier behauptet: Irrtum), sind rechtlich unerheblich. Schlagworte Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht ... mehr lesen...
Dem durch Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Beschwerdeführer in drei Fällen wegen der im Betreiben von Geldspielapparaten gelegenen Übertretung des Salzburger Veranstaltungsgesetzes von der Bundespolizeidirektion Salzburg in drei Straferkenntnissen vom 9. November 1990 mit Geldstrafen unter gleichzeitiger Verfügung des Verfalles dieser Apparate belegt. Nach der mündlichen Verkündung dieser Bescheide verzichtete der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §869;ABGB §871;AVG §63 Abs4;B-VG Art7;MRK Art6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/01/0012
91/01/0013
Rechtssatz: Der Berufungsverzicht stellt sich - soferne bei der Verzichtsabgabe kein Willensmangel ... mehr lesen...
Unter Vorlage eines Planes der X-GmbH vom 1. August 1986 suchte der Beschwerdeführer um die Erteilung der Baubewilligung zwecks Neubaues einer Garage mit Geräteraum neben dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück nn KG Edelsdorf (offenbar ident mit L) an. Bei der Bauverhandlung am 2. September 1986, zu der die Beteiligte unter Hinweis auf § 42 AVG 1950 ordnungsgemäß geladen worden und auch erschienen war, wurde zunächst festgehalten, daß der vorgelegte Einreichplan bezüglich des Gre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §871;AVG §42 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/06/0293 E 14. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die
Gründe: , aus denen keine Einwendung gegen ein Bauvorhaben erhoben worden ist (hier behauptet: Irrtum), sind rechtlich unerheblich. Schlag... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte für 1988 einen Lohnsteuerbefreiungsantrag auch für Aufwendungen zum Erwerb von Genußscheinen um einen Anschaffungspreis von S 30.000,--. Sie legte eine Bescheinigung der Kreditunternehmung im Sinne des § 18 Abs. 1 Z. 8 lit. a EStG 1972 vor, die sich allerdings nur auf die Anschaffung von Genußscheinen zum Betrag von S 100.000,-- durch den Ehemann der Beschwerdeführerin bezog. Das Finanzamt wies daher den Antrag ab. In der Berufung brachte die Beschwerdef... mehr lesen...