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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §871;Rechtssatz
Es ist gesetzwidrig, die Bewilligung des Karenzurlaubes vom Verzicht des Lehrers auf die Anwendung des § 58 Abs 3 LDG abhängig zu machen. Ein solcher Verzicht des Landeslehrers ist iSd § 871 ABGB unwirksam, wenn er durch eine Mitteilung der Behörde veranlasst wurde, die einen Irrtum über die Zulässigkeit eines solchen Junktims auslöste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120200.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2012