Norm
ABGB §6Rechtssatz
Die Nichtübernahme der Worte "einschließlich der auf den nichtverbrauchten urlaub entfallenden aliquoten Anteile von Sonderzahlungen" aus der RV ins Gesetz läßt - insbesondere mangels eines Motives dafür im AB - nicht erkennen, daß der Gesetzgeber durch die Streichung dieser Worte eine Einbeziehung der Sonderzahlungen in die Urlaubsentschädigung (und damit wohl auch in die Urlaubsabfindung) mit Absicht geradezu hätte ausschließen wollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008886Dokumentnummer
JJR_19790508_OGH0002_0040OB00104_7800000_001