RS OGH 1978/6/27 4Ob58/78, 1Ob705/79, 4Ob79/79 (4Ob80/79 -4Ob106/79), 4Ob60/79, 4Ob56/79 (4Ob57/79 -

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Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

ABGB §6
ABGB §7

Rechtssatz

Bei der Gesetzesanalogie (Gesetzeseinzelanalogie) ist zu prüfen, ob nach der im Gesetz zum Ausdruck kommende Wertung angenommen werden muss, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen des Tatbestandes übereinstimmten, sodass die vom Gesetzgeber an den geregelten Tatbestand geknüpfte Rechtsfolge auch beim ungeregelten Tatbestand eintreten soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0008826

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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