Norm
ABGB §6Rechtssatz
Bei der Auslegung internationale Abkommen, die privatrechtliche Beziehungen der Angehörigen der Vertragsstatten regeln, dürfen innerstattliche Rechtsbegriffe nicht unbesehen als dem Abkommen zugrunde kiegend angesehen werden, da sonst das Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung in den Vertragsstaaten nicht gesichert wäre. Es kommt deshalb vor allem wegen der Schwierigkeit, den wahren Willen der vertragschliessenden Staaten zu erforschen, dem kundgemachten Wortlaut bei der Auslegung besondere Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008820Dokumentnummer
JJR_19770316_OGH0002_0010OB00533_7700000_001