Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AABGB §271
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung ersetzt nicht das Fehlen sonstiger gesetzlicher Erfordernisse, das die Ungültigkeit des Vertrages zur Folge hat (so schon 6 Ob 338/64 RZ 1965,81). Entscheidungstexte 8 Ob 203/70 Entscheidungstext OGH 06.10.1970 8 Ob 203/70 Veröff: EvBl 1971/106 S 179 = JBl 1971,200 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233 AAußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE2AußStrG §9 B1AußStrG §9 C1AußStrG §9 HProkG §1 Abs3VwG §1VwG §2
Rechtssatz: Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Verwalter) dagegen auch kein Rechtsmittel zu. Erst geg... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Der Abschluß eines Vermittlungsauftrages, der für den Minderjährigen die Verpflichtung zur Zahlung erheblicher Provisionen nach sich ziehen würde, kann nicht als zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb dem Kind angefallenen Vermögens im Sinne des § 233 ABGB gerechnet werden. Ein solcher Auftrag ist auch ohne Zweifel von größerer Wichtigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Der am 8. Dezember 1964 verstorbene Ing. B. war Inhaber der Firma H.; er war auch grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ. 628 KG. U. Die Erstbeklagte, seine Witwe, ist zu 1/4, die Zweit- und die Drittbeklagte, beider Kinder, sind zu je 3/8 seine gesetzliche Erben. Die Klägerin begehrt von allen drei Beklagten zur ungeteilten Hand den Betrag von 108.300 S samt Nebengebühren als 3%ige Provision für ihre Vermittlungstätigkeit beim Verkauf der Nachlaßliegenschaft. Das Erstgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §282 AAußStrG §187
Rechtssatz: Zur Frage, nach welchen Kriterien bei Erteilung oder Ablehnung einer Prozeßermächtigung vorzugehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 296/68 Entscheidungstext OGH 23.01.1969 1 Ob 296/68 4 Ob 579/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 579/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §805AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß der eheliche Vater zur Nichtabgabe einer Erbserklärung für seine minderjährigen Kinder der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedarf, ist keinesfalls offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 1/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1969 8 Ob 1/69 Veröff: NZ 1970,25 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §833 B3
Rechtssatz: Eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, zB eine Klage auf Aufhebung des Bestandverhältnisses wegen Nichtzahlung des Mietzinses und auf Zahlung des Zinsrückstandes bedarf keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung (vgl EvBl 1956/170 S 322). Entscheidungstexte 8 Ob 362/67 Entscheidungstext OGH 16.11.1968 8 Ob 362/67 Veröff: MietSlg 20... mehr lesen...
Gegen den ehemaligen Rechtsanwalt Dr. N. ist ein Entmündigungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1966, 2 Ob 76/66, ist der Wirkungskreis des für Dr. N. bestellten vorläufigen Beistandes, des Rechtsanwaltes Dr. M., auf die Führung von Zivilrechtsstreitigkeiten beschränkt worden. In der Folge hat Rechtsanwalt Dr. M. einen Prozeß gegen Dipl.-Ing. K. zu 29 C .../67 beim Bezirksgericht Innere Stadt - Wien mit dem Urteilsbegehren geführt, diesen zu veru... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AEO §37 P
Rechtssatz: Auf die Geltendmachung des Widerspruches kann verzichtet werden. Zur frage, ob ein solcher Verzicht gemäß § 233 ABGB der gerichtlichen Genehmigung bedarf. Entscheidungstexte 3 Ob 87/68 Entscheidungstext OGH 07.08.1968 3 Ob 87/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AAußStrG §9 D1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1
Rechtssatz: Wer mit einem Minderjährigen ein der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung unterliegendes Rechtsgeschäft schließt, hat keinen Anspruch darauf, dem Genehmigungsverfahren zugezogen zu werden. Entscheidungstexte 8 Ob 155/68 Entscheidungstext OGH 11.06.1968 8 Ob 155/68 5 Ob 95/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AABGB §865
Rechtssatz: Bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes über die Genehmigung eines Mietvertrages eines Minderjährigen liegt ein unvollkommener ("hinkender") Vertrag vor, der durch das nachträgliche Hinzutreten einer Rechtsbedingung, nämlich der Genehmigung, zu einem voll wirksamen Vertrag wird. Der Vertrag verliert aber auch erst durch die Versagung der Genehmigung seine Rechtswirksamkeit. Bis dahin... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Eine auf die Behauptung der Titellosigkeit gestützte Räumungsklage ist den im § 233 ABGB genannten genehmigungspflichtigen Geschäften nicht gleichzuhalten. Der minderjährige Räumungskläger bedarf daher in einem solchen Falle keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Sinne des § 6 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 37/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Der Abschluß eines Mietvertrages, mit dem die einzige Wohnung, die dem Pflegebefohlenen für seine eigene Person und für seine Unterhaltsberechtigten Angehörigen zur Verfügung steht, vermietet wird, ist ein Rechtsgeschäft, das der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes bedarf. Entscheidungstexte 5 Ob 37/67 Entscheidungstext OGH 13.09.1967 5 Ob 37/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 C
Rechtssatz: Zur Frage der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung eines Vertrages, wenn dessen Zustandekommen vom Partner des Minderjährigen bestritten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 88/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1967 1 Ob 88/76 Veröff: JBl 1968,154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AAußStrG §145 Abs1 B
Rechtssatz: Die freiwillige Aufgabe von Mietrechten einer Verlassenschaft durch den erbserklärten Erben, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde in einem Kündigungsstreit (Vergleich) bedarf der abhandlungsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 1 Ob 101/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 101/67 MietSlg 195... mehr lesen...
Norm: ABGB §172ABGB §233 BAußStrG §9 D1
Rechtssatz: Nach Erlöschen der väterlichen Gewalt mit der Großjährigkeit des Kindes ist die Genehmigung eines zwischen dem Vater und seinem Kinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist der Vater im Hinblick auf die Legitimation zur Ergreifung eines Rechtsmittels gegen die Versagung der Genehmigung bei Vertretung des Kindes durch einen Kollisionskurator "Dritter" (Vorkauf... mehr lesen...
Der Beklagte wurde vom Bezirksgericht B. am 15. Juli 1960 zum Vormund seiner beiden mj. Nichten Christa und Monika K. bestellt, nachdem deren Eltern am 12. Juli 1960 tödlich verunglückt waren. Am 21. Juli 1960 wurde vom gleichen Gerichte den beiden erbl. Kindern, vertreten durch den Beklagten als Vormund, die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Der Beklagte beantragte beim Vormundschaftsgericht keine Bestellung eines Geschäftsführers für das zum Nachlaß gehörige Lede... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §1295 Ia2ABGB §1311 IIaABGB §1315 I
Rechtssatz: Der Vormund, dem vorgeworfen wird, seine Aufsichtspflicht gegenüber dem von ihm ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes betrauten Leiter des Mündelbetriebes vernachlässigt zu haben, haftet für anläßlich der Geschäftsführung vom Leiter des Betriebes vorgenommenen Betrugshandlungen (Wechselbetrug) dem geschädigten Dritten weder nach §§ 233, 1311 ABGB. (Betrauung des Betrie... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BZPO §396 A
Rechtssatz: Zur Erlassung eines Versäumungsurteiles gegen einen Minderjährigen ist keine vormundschaftsbehördliche oder pflegschaftsbehördliche Genehmigung erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 223/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 6 Ob 223/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §187 ffAußStrG 2005 §133 Abs4
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann in die Rechte Dritter nicht unmittelbar eingreifen. Es hat sich darauf zu beschränken, dem Vermögensverwalter, wenn dies notwendig sein sollte, die notwendigen Aufträge zu geben, Genehmigungen und Ermächtigungen zum Vorgehen (gegen die Miteigentümerin und Mitgesellschafterin) zu erteilen. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resulti... mehr lesen...
Am 1. August 1956 schloß Johann L. mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über mehrere ihm gehörige Liegenschaften. Es wurde darüber eine von beiden Teilen unterschriebene Punktation errichtet. Es war vorgesehen, daß die förmliche Vertragserrichtung nach Feststellung des Lastenstandes und Einstellung des damals gegen Johann L. laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens erfolge. Am 9. Jänner 1957 wurde der förmliche Vertrag geschlossen, der in einigen Belangen von der Punktation abweicht. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 6. 10. 1958 hat die Klägerin der Beklagten mehrere Grundstücke aus dem Gutsbestand der ihr gehörigen EZ 2 Kat. Gem. S***** verkauft. Sie begehrt Aufhebung des Kaufvertrages, weil sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses infolge Geisteskrankheit handlungsunfähig gewesen sei, weil die Beklagte unter Ausnützung dieser Geisteskrankheit einen dem wahren Wert der Grundstücke nicht entsprechenden Preis gezahlt habe und weil das Vermögen der Klägerin... mehr lesen...
Die Firma Philipp K. brachte am 8. Februar 1957 gegen den mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 7. Dezember 1954 beschränkt entmundigten Gerald P. beim Arbeitsgericht Klagenfurt eine Klage auf Zahlung von 177.670.10 S s. A. ein, weil sich der Genannte in der Zeit vom 18. Dezember 1950 bis zum 8. Februar 1954 als Lohnbuchhalter dieser Firma insgesamt 321.746.10 S, von denen der eingeklagte Betrag noch ausstehe, zugeeignet habe. Bei der Verhandlungstagsatzung am 25. Februar 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aABGB §233 AEntmO §4ZPO §34ZPO §266 DVIIZPO §472
Rechtssatz: Die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels und die Außerstreitstellung von Tatsachen in einem Rechtsstreit durch den Beistand der beschränkt entmündigten Partei oder durch den Machthaber des Beistandes bedarf, da es sich nicht um Dispositivhandlungen handelt, nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Die Verlängerung eines ursprünglich für fünf Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages auf unbestimmte Zeit kommt dem Abschluß eines Pachtvertrages in ihrer Bedeutung gleich, daher bedarf sie gleichfalls einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 6 Ob 321/64 Entscheidungstext OGH 02.12.1964 6 Ob 321/64 Veröff: MietSlg 16105 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §863 A
Rechtssatz: Auch das Verhalten des Beistandes ist nach § 863 ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 321/64 Entscheidungstext OGH 02.12.1964 6 Ob 321/64 Veröff: MietSlg 16105 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0049157 Dokumentnummer JJR_19641202_... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 B
Rechtssatz: Die Genehmigung zur Führung eines - wenn auch aussichtsreichen - Prozesses auf Aufhebung eines Vertrages ist einem Pflegebefohlenen dann zu versagen, wenn die Vertragsaufhebung unter Berücksichtigung der dem Anfechtungsgegner zu erbringenden Leistung und des Prozeßkostenrisikos für den Pflegebefohlenen keinen Vorteil bedeutet. Entscheidungstexte 7 Ob 198/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §233 CAußStrG §2 AAußStrG §16 BIIAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Einem vom Pflegebefohlenen zur Genehmigung vorgelegten Vergleich ohne Prüfung, ob er diesem zum Vorteil gereicht, die Genehmigung deshalb zu versagen, weil der Vergleichspartner behauptet, der Vergleich sei wegen eines ihm unterlaufenen Irrtums für ihn nicht verbindlich, stellt einen Verfahrensverstoß dar, der wegen seiner einschneidenden Bedeutung einer Nullität... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 B
Rechtssatz: Zur Einlassung in den Streit als Beklagter bedarf ein Vormund oder Kurator keiner gerichtlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 5 Ob 87/64 Entscheidungstext OGH 06.05.1964 5 Ob 87/64 Veröff: MietSlg 16643 6 Ob 162/75 Entscheidungstext OGH 08.01.1976 6 Ob 162/75 Beisatz: Solange keine Ans... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §354 A1
Rechtssatz: Zur Einbringung einer Klage, mit der Räume, welche der Beklagte ohne Rechtsgrund benützt, freigemacht werden sollen, bedarf der eheliche Vater keiner Ermächtigung des Pflegschaftsgerichtes. Entscheidungstexte 5 Ob 249/63 Entscheidungstext OGH 12.09.1963 5 Ob 249/63 Veröff: MietSlg 15011 Eur... mehr lesen...