Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Der Abschluß eines Vermittlungsauftrages, der für den Minderjährigen die Verpflichtung zur Zahlung erheblicher Provisionen nach sich ziehen würde, kann nicht als zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb dem Kind angefallenen Vermögens im Sinne des § 233 ABGB gerechnet werden. Ein solcher Auftrag ist auch ohne Zweifel von größerer Wichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0049078Dokumentnummer
JJR_19690423_OGH0002_0050OB00008_6900000_002