Norm: ABGB §233 AAußStrG §9 D1FlVfGG §39
Rechtssatz: Über das Vermögen Pflegebefohlener abgeschlossene Vergleiche vor Agrarbehörden bedürfen keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Der Vergleichspartner hat ein Rekursrecht gegen die Verweigerung der Genehmigung, wenn gesetzwidrig eine Genehmigungspflicht des Gerichtes angenommen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 216/58 Entscheidung... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümerinnen des Hauses Wien 19., S.-Straße 116. Die Erstklägerin ist die Vormunderin der Zweitklägerin und mit der Verwaltung des Hauses betraut. Sie hat als Miteigentümerin zur Hälfte und als Vormunderin der Zweitklägerin im Juli 1953 mit den Beklagten einen Mietvertrag auf die Dauer von 15 Jahren über eine aus mehreren Zimmern und Nebenräumen bestehende Wohnung in diesem Hause abgeschlossen. In der im Juni 1955 eingebrachten Klage hat sie die Räu... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §865
Rechtssatz: Nach Treu und Glauben im redlichen Verkehr muss von der Erstklägerin, die den Mietvertrag im eigenen Namen und als Vormünderin und gesetzliche Vertreterin der Zweitklägerin mit Zustimmung des Mitvormundes abgeschlossen hat, verlangt werden, dass sie die Entscheidung über die Genehmigung des abgeschlossenen Vertrages beim Vormundschaftsgericht herbeiführt, um auf diese Weise den Schwebezustand zu beenden un... mehr lesen...
Die am 21. Juni 1935 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte schlossen am 1. März 1952 miteinander die Ehe. Obzwar der Beklagte keinen Führerschein besaß, beschaffte er sich einen Personenkraftwagen und fuhr mit ihm. Er wurde bei diesen Fahrten häufig von der Klägerin begleitet und dabei von ihr auch öfter wegen zu schnellen Fahrens ermahnt. Er versprach ihr auch immer wieder langsameres Fahren. Am 27. Oktober 1952 geriet der Beklagte durch Fahren mit übermäßiger Geschwindigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §175ABGB §233
Rechtssatz: Die von der damals noch minderjährigen Klägerin bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens geschlossene Abfindungsvereinbarung ist - als über den ordentlichen Betrieb einer Vermögensverwaltung hinausgehend - mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung analog § 233 ABGB nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 506/57 Entscheidungstext OGH 03.01.1958 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §149 ffABGB §233
Rechtssatz: Der Vater ist als Verwalter des Kindesvermögens nicht berechtigt, sich den aus der Vermögensverwaltung ergebenden Obliegenheiten in der Weise zu entziehen, daß er einen Dritten für alle möglichen Geschäfte im voraus bestimmt; er hat die Vermögensverwaltung persönlich zu führen und darf nur jene Arbeiten einem Rechtsanwalt übertragen, welche er aus Mangel an juristischen Kenntnissen nicht selbst besorgen k... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BEntmO §4 Abs3
Rechtssatz: Der Beistand eines beschränkt Entmündigten hat die Stellung eines Vormundes (§ 4 Abs 3 EntmO), braucht sich nicht damit zu begnügen, vom Pflegebefohlenen abgeschlossene Verträge zu billigen oder abzulehnen, er kann vielmehr selbst handelnd auftreten und - unter Umständen sogar gegen den Willen des uneinsichtigen Entmündigten - in dessen Namen Verträge schließen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §150ABGB §233
Rechtssatz: Hat das Pflegschaftsgericht die Erteilung einer pflegschaftsbehördlichen Ermächtigung zur Klagserhebung abgelehnt, weil es den darauf antragenden ehelichen Vater ohne weiteres für berechtigt hielt, namens seiner Kinder Prozess zu führen, so ist das Prozessgericht daran gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 130/57 Entscheidungstext OGH 27.03.1957... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 GABGB §177 Abs1 Satz2 BABGB §233 CABGB §863 LAußStrG §187AußStrG §188
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung muß, um wirksam zu sein, nicht schriftlich erfolgen. Die §§ 187, 188 AußStrG enthalten nur Ordnungsvorschriften. Es genügt unter Umständen eine mündliche, telephonische oder stillschweigende Genehmigung, die sich in schlüssigen Handlungen des Gerichtes ausdrückt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AHGB §335
Rechtssatz: Schließt ein Vater als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Kindes einen Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft, wonach der Minderjährige nur eine einmalige Kapitaleinlage zu leisten hat, ohne am Verlust, am Betrieb oder bei der Betriebsführung des Geschäftes beteiligt zu sein, dann bedarf dieser Vertrag nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach §§ 1822 Nr 3, 1643 BGB. Ve... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 26. Juli 1956 hat das Vormundschaftsgericht die Aufkündigung eines dem Ing. Edwin L. aus dem Mundelvermögen des mj. Franz Peter P. gewährten Darlehens von 6000 S vormundschaftsbehördlich genehmigt. Ing. Edwin L. hat darauf gebeten, das Darlehen in Monatsraten von 150 S, beginnend ab September 1956, zurückzahlen zu dürfen. Der über diesen Antrag vernommene Vormund hat erklärt, dem Ratenvorschlag nicht zuzustimmen, jedoch mit einer Rückzahlungsfrist von einem Jahr b... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §1 B3bAußStrG §187
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht ist bei Verträgen Pflegebefohlener nicht Partei, es schließt das Rechtsgeschäft nicht namens des Pflegebefohlenen. Seine Aufgabe ist zu entscheiden, ob das beantragte oder abgeschlossene Rechtsgeschäft pflegschaftsbehördlich zu genehmigen ist. Überschreitet es diesen Aufgabenkreis, so liegt Nichtigkeit vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Ein Ratenvergleich über die Rückzahlung einer größeren Geldsumme bedarf der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 7 Ob 606/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 7 Ob 606/56 Veröff: SZ 29/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049091 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 GABGB §233 C
Rechtssatz: Ist zum Abschluß eines Geschäftes zwischen einem Dritten und dem Minderjährigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich und eine solche Einwilligung nicht erteilt worden, so kommt eine Genehmigung dieses Geschäftes gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters durch das Vormundschaftsgericht und Pflegschaftsgericht überhaupt nicht in Frage. Das Gericht kann nicht im Namen des Minderjähri... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Mangelnde kuratelsbehördliche Genehmigung kann nur von einem Vertragspartner, nicht auch von einem Dritten eingewendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 244/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 244/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049048 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CG über die erweiterte Berufsvormundschaft §2 Z1JWG §18
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht kann nicht in einem laufenden Prozeß dadurch eingreifen, daß es der Berufsvormundschaft die Genehmigung zur weiteren Prozeßführung entzieht. Entscheidungstexte 2 Ob 226/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 2 Ob 226/56 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §269ABGB §282 AABGB §154 Abs3
Rechtssatz: § 233 ABGB läßt dem Vormund (Kurator) bei der Führung aller Geschäfte des Kuranden, die dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, freie Hand und bindet ihn nur bei Dispositivakten wichtiger Art, so vor allem bei der Aufgabe von Rechten des Kuranden, an die gerichtliche Genehmigung. Dagegen besteht eine solche Bindung nicht, wenn es darum geht, Rechte des Kuranden zu verteidigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §863
Rechtssatz: Ein mit einem Minderjährigen, der durch einen besonderen Sachwalter vertreten war, unter Umgehung des Vormundes geschlossener Vertrag ist unwirksam. Allfällige Genehmigung durch den Vormund durch Vertragserfüllung. Entscheidungstexte 1 Ob 764/55 Entscheidungstext OGH 04.01.1956 1 Ob 764/55 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245ABGB §865
Rechtssatz: Ein Vertrag, der der gerichtlichen Genehmigung bedarf, erlangt erst mit dieser Rechtswirksamkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 566/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 566/55 Veröff: SZ 28/232 = EvBl 1956/97 S 183 = RZ 1956,30 8 Ob 268/64 Entscheidungstext OGH 15.12.1964... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger unter Berufung auf § 934 ABGB. die Aufhebung des mit der beklagten Partei am 16. August 1950 abgeschlossenen Pachtvertrages, mit welchem er die ihm eigentümlichen Liegenschaften EZ. 2206, 619, 2316 und 1350, sämtliche Katastralgemeinde D., samt Haus Nr. 90 verpachtet hat, in eventu bei Aufrechterhaltung des Pachtvertrages die Verurteilung des Beklagten zur Leistung eines jährlichen Pachtschillings von 4000 S ab 1. Jänner 1954. Der Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §271
Rechtssatz: Keine pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zwischen eigenberechtigten Ehegatten, die ihren minderjährigen Kindern Rechte zuwenden, falls die Kinder weder eine Verpflichtungserklärung noch Zustimmungserklärung abzugeben haben. Entscheidungstexte 1 Ob 304/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 304/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §1175HGB §105. HGB §161
Rechtssatz: Der Abschluß eines Gesellschaftsvertrages zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft bedarf stets der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn ein Minderjähriger am Abschluß eines solchen Vertrages beteiligt ist. Hat sich ein Minderjähriger in rechtsgeschäftlich unwirksamer Weise am Abschluß eines Gesellschaftsvertrages beteiligt und ist diese Gesellschaft sodann in Vollzug gesetz w... mehr lesen...
Norm: ABGB §233AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Maßgebend für die Prozeßgenehmigung sind die Erfolgsaussichten. Daß die Untergerichte diese ungünstig beurteilt haben, kann keine offenbare Aktenwidrigkeit oder Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG darstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 171/55 Entscheidungstext OGH 13.04.1955 7 Ob 171/55 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 BABGB §863
Rechtssatz: Zum konkludenten Verzicht durch Kurator eines abwesenden Mieters. Entscheidungstexte 3 Ob 760/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 3 Ob 760/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049159 Dokumentnummer JJR_19541124_OGH0002_0030OB00760_5400000_0... mehr lesen...
Am 12. November 1953 wurde vor dem Bezirksgericht Ried im Innkreis zu C 337/50 zwischen den mj. Helmuth Johann Sch., vertreten durch die Jugendfürsorgestelle Mauerkirchen, diese vertreten durch die Jugendfürsorgestelle Ried im Innkreis und dem außerehelichen Kindesvater Ferdinand St. ein Vergleich dahingehend abgeschlossen, daß Ferdinand St. die Vaterschaft zu dem mj. Helmuth Johann Sch. anerkannte und sich zur Zahlung eines Betrages von 3700 S für rückständige Unterhaltsforderungen s... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 AdABGB §233ABGB §1380G über erweiterten Wirkungskreis der Berufsvormundschaft allgJWG §18ZPO §204
Rechtssatz: Ein im Zuge eines Paternitätsprozesses geschlossener Unterhaltsvergleich bedarf nicht der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn der verglichene Betrag mit dem durch die Prozeßermächtigung gedeckten Klagsbetrag gleich (oder höher) ist. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Der wegen Geisteskrankheit voll entmundigt gewesene Beklagte war Eigentümer des sogenannten Adlerhofes in K.; zu seinem Kurator war seine Gattin Maria bestellt. Als der Kläger von der Entmündigung des Beklagten erfuhr, wandte er sich an das Kuratelsgericht und erreichte einen Beschluß vom 27. Oktober 1951, womit die Kuratorin, die Gattin des Beklagten, ermächtigt wurde, das Realitätenbüro des Klägers mit dem Verkauf des Adleranwesens zu beauftragen. Die Kuratorin unterschrieb hierauf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Notwendigkeit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigungspflicht eines unwiderruflichen Verkaufsauftrages an Realitätenvermittler. Entscheidungstexte 3 Ob 356/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 356/54 Veröff: SZ 27/189 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049034 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Jänner 1954, die Wiederaufnahme des Verfahrens C 66/50 des Bezirksgerichtes Mattighofen bewilligt und in der Sache selbst erkannt, daß das Klagebegehren auf Feststellung der Vaterschaft des Wiederaufnahmsklägers zu dem beklagten Kinde und auf Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 30 S ab Klagstag abgewiesen und die Wiederaufnahmsbeklagte in den Kostenersatz verfällt wird. Das Urteil wurde nach Schluß der Verhandlung verkundet; ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof hat in dem negativen Zuständigkeitsstreit zwischen dem Bezirksgericht in Bad Aussee und Linz betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit der Anhaltung der vollentmundigten Margarethe M. die Zuständigkeit des Kuratelsgerichtes (Bezirksgericht Bad Aussee) ausgesprochen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Justizministerium hat sich in der Mitteilung im JMVBl. 1916 S. 438, zu der Frage, wer zur Entscheidung über die Zuläs... mehr lesen...