Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Eine auf die Behauptung der Titellosigkeit gestützte Räumungsklage ist den im § 233 ABGB genannten genehmigungspflichtigen Geschäften nicht gleichzuhalten. Der minderjährige Räumungskläger bedarf daher in einem solchen Falle keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Sinne des § 6 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0049074Dokumentnummer
JJR_19670913_OGH0002_0050OB00037_6700000_002