Norm: ABGB §233 CABGB §863 LAußStrG §187
Rechtssatz: Aus dem bloßen Wissen des Gerichtes von dem Bestehen eines Vertrages in Ansehung von Mündelgut kann keine stillschweigende vormundschaftsbehördliche Genehmigung geschlossen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 107/50 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 2 Ob 107/50 1 Ob 160/57 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Wenn unter den Geschäften von größerer Wichtigkeit in § 233 ABGB beispielsweise der Vergleich eines Rechtsstreites angeführt ist, so gehört zu diesen Geschäften - auch der Vergleich über eine streitige Entschädigungssumme, die zwar noch nicht eingeklagt wurde, aber jederzeit eingeklagt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 175/38 Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AZPO §503 Z4 E4c8ZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Der Hinweis darauf, daß die nach dem § 233 ABGB erforderlich gewesene Genehmigung eines Vergleiches unterblieb, ist eine Rechtsrüge im Sinne des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 253/30 Entscheidungstext OGH 03.06.1930 4 Ob 253/30 Veröff: SZ 12/137 7 Ob 296/74 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: § 35 ZPO ersetzt nicht die nach § 233 ABGB notwendige Genehmigung eines durch den ausgewiesenen Machthaber für eine später geisteskrank gewordene Partei geschlossenen Vergleiches. Entscheidungstexte 4 Ob 23/30 Entscheidungstext OGH 30.01.1930 4 Ob 23/30 Veröff: SZ 12/37 European Case Law Identifier ... mehr lesen...