Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Der Abschluß eines Mietvertrages, mit dem die einzige Wohnung, die dem Pflegebefohlenen für seine eigene Person und für seine Unterhaltsberechtigten Angehörigen zur Verfügung steht, vermietet wird, ist ein Rechtsgeschäft, das der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0049017Dokumentnummer
JJR_19670913_OGH0002_0050OB00037_6700000_001