Norm: ABGB §233 AEntmO §16 ff
Rechtssatz: Die Verfügung über die Aufnahme eines Kindes unter sieben Jahren in einer geschlossenen Anstalt stellt eine wichtige Maßnahme dar, die nach § 255 ABGB der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes bedarf. Die Einleitung eines Anhaltungsverfahrens im Sinne des §§ 16 ff EntmO kommt für ein Kind unter sieben Jahren nicht in Betracht. Das Gleiche gilt für den Fall, daß eine vollentmündigte Person in eine geschl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §187AußStrG §188ABGB §154 GABGB §233 CABGB §863 LABGB §865
Rechtssatz: Eine konkludente Genehmigung eines Vertrages durch das Pflegschaftsgericht gibt es nicht. Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages muss ausdrücklich (in Beschlussform) erfolgen (Heinrichshof). Entscheidungstexte 1 Ob 786/53 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 786/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §233 AABGB §282 AEntmO §16EntmO §36
Rechtssatz: Die Vorschriften über das Anhaltungsverfahren beziehen sich nur auf Geisteskranke und auf Einweisungen, die vor oder während eines Entmündigungsverfahrens notwendig werden. Eine wegen Trunksucht bereits entmündigte Person kann zwangsweise in eine Trinkerheilstätte eingewiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 252/54 E... mehr lesen...
Über Antrag der Tochter Dorothea R. und der Gattin Anna H. sprach das Erstgericht aus, daß Eduard H. wegen Trunksucht beschränkt entmundigt werde (Abs. 1), und dem Beistande gemäß § 4 Abs. 3 EntmO. die Verfügung über das vorbehalten werde, was sich der Entmundigte durch seinen Fleiß erwerbe (Abs. 3) und gemäß § 282 und § 233 ABGB. kuratelsbehördlich entschieden werde, daß der Entmundigte auf die Dauer von mindestens sechs Monaten in einer geschlossenen Entwöhnungsanstalt (Heilanstalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Genehmigung des Pachtvertrages über das Unternehmen des Entmündigten (Gattin ist Pächterin des Entmündigten). Entscheidungstexte 3 Ob 20/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 3 Ob 20/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049093 Dokumentnummer JJR_195... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §1158
Rechtssatz: Kenntnisnahme einer Kündigung eines Geschäftsführers eines Mündelunternehmens durch das Vormundschaftsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 38/54 Entscheidungstext OGH 27.01.1954 3 Ob 38/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049221 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die Erbinnen erachten sich zunächst dadurch beschwert, daß das Rekursgericht die Berechtigung des Sequesters Ing. S., für die Verlassenschaft Wechsel zu zeichnen und von der Erblasserin gezeichnete und akzeptierte Wechsel zu prolongieren, an die jeweilige Genehmigung des Abhandlungsgerichtes gebunden hat (ON. 23). Auch die Aufhebung der Beschlüsse ON. 22 und 25, womit dem Sequester dieVerfügung über zwei Bankkonten und ein Sparkassenkonto eingeräumt wurde, sowie die Anordnung weiter... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §233 CABGB §810AußStrG §128AußStrG §145
Rechtssatz: Zur Überwachung eines Nachlaßsequesters durch das Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 554/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 554/53 Veröff: SZ 26/276 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008067 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die vom Kuratelsgericht erteilte Genehmigung der Abstandnahme von einer Klagsführung durch den Kurator stellt keine offenbare Gesetzwidrigkeit dar. Entscheidungstexte 1 Ob 48/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 1 Ob 48/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §228ABGB §233
Rechtssatz: Pflegschaftsgerichtliche Ermächtigung eines Kollisionskurators zur Schadenersatzklage gegen den ehelichen Vater und die Mutter (als ehemaligen Kollisionskurator), wenn sie das Kindesvermögen verwirtschaften (Bäckereibetrieb). Entscheidungstexte 2 Ob 135/53 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 2 Ob 135/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CEheG §3 Abs3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für den Ersatz der elterlichen Genehmigung der Eheschließung eines Minderjährigen durch das Vormundschaftsgericht. Entscheidungstexte 1 Ob 1014/52 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 1 Ob 1014/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0049222 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Enkelin des am 4. Juli 1941 verstorbenen Tischlermeisters Franz D., dessen Verlassenschaft - zu der auch der Tischlereibetrieb in Wien, VI., S.gasse 42, gehörte - seinen beiden Kindern Josef D. und Franziska St., geb. D., eingeantwortet wurde. Josef D. verstarb am 24. Dezember 1941. Sein Nachlaß wurde der mj. Klägerin zur Gänze eingeantwortet. Auch Franziska St., geb. D., ist am 19. Juli 1947 gestorben. Ihr Nachlaß wurde dem Beklagten eingeantwortet. Das Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233
Rechtssatz: Auch ein vom Vormundschaftsgericht zu gerichtlichem Protokoll genommener Vergleich wird, soferne er sich auf Geschäfte der im § 232 ABGB gekennzeichneten Art bezieht, für den Minderjährigen und den Dritten erst mit der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 746/52 Entscheidungstext OGH 10.12.1952 3 Ob 746/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §175ABGB §233 B
Rechtssatz: Die Stellung des ehelichen Vaters als Vermögensverwalters ist keine andere, als die eines Vormundes oder Kurators. Es kann ihm daher die vollständige Aufstellung eines Inventars, eine Pflegschaftsrechnung und ein Bericht über die Deckung der Studienkosten aus den Einkünften des Kindesvermögens aufgetragen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 704/52 ... mehr lesen...
Der am 29. September 1930 geborene Ernst M. hat am 4. August 1948, also zu einer Zeit, als er 17 Jahre alt war, vor Gericht die Vaterschaft zu dem Kind Gudrun R. anerkannt und sich mit einer monatlichen Unterhaltsleistung von 40 S ab 1. August 1948 einverstanden erklärt. Sein Vater und gesetzlicher Vertreter Ernst M. sen. hat es bei seiner Vernehmung am 20. Dezember 1951 abgelehnt, die Erklärung seines Sohnes über die Vaterschaft zum Kind zu genehmigen. Die Mutter hat den Antrag geste... mehr lesen...
Norm: 1.ABGBTeilnov §16ABGB §163ABGB §233AußStrG §2 Abs2 Z2 CZPO §477 Z5 D5
Rechtssatz: Die gerichtliche Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft durch einen Minderjährigen bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Entscheidungstexte 2 Ob 83/50 Entscheidungstext OGH 15.02.1950 2 Ob 83/50 2 Ob 503/52... mehr lesen...
Otto W. schloß als der eheliche Vater der am 9. Juli 1948 geborenen Helmut und Herta W. - die Ehe der Kindeseltern ist geschieden - mit den Ehegatten H., die Angehörige des Staates Minnesota (oder allenfalls des Staates Michigan) sind, einen Adoptionsvertrag. Die Ehegatten H. beantragten beim Pflegschaftsgericht der Kinder die Bestätigung des Adoptionsvertrages. Die eheliche Mutter der Kinder widersprach dem Vertrage. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht gab dem R... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §233
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Adoptionsvertrages ist auch erforderlich, wenn das Kind durch den ehelichen Vater vertreten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 25/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 2 Ob 25/52 Veröff: JBl 1952,542 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Der Kläger hat am 20. September 1948 mit Friedrich Sch. als dem gerichtlich bestellten Abwesenheitskurator des kriegsvermißten Heinrich J., Inhaber eines Photoateliers in I., einen Vertrag geschlossen. Laut dieses Vertrages tritt der Kläger "als Kompagnon, Geschäftsleiter und erster Operateur" ab 1. November 1948 in das Photoatelier der beklagten Parteien in I. ein. Das "gegenseitige Arbeitsverhältnis ist auf die Dauer von drei Jahren bei halbjähriger Kündigung vor Ablauf des dritten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 A
Rechtssatz: Ein Anstellungsvertrag, welcher über den Rahmen eines normalen Dienstvertrages hinausgeht (zehn Prozent Umsatzbeteiligung, Zusicherung einer Abfertigung in der Höhe von mehr als einem Jahresgehalt ohne Rücksicht auf die Dauer des Dienstverhältnisses) ist genehmigungspflichtig. Entscheidungstexte 4 Ob 24/52 Entscheidungstext OGH 29.04.1952 4 Ob 24... mehr lesen...
In einem vom Beklagten gegen die Mutter der minderjährigen Klägerin eingeleiteten Exekutionsverfahren war ein Personenauto gepfändet worden. Die Minderjährige brachte durch ihren Vater als gesetzlichen Vertreter mit der Behauptung, die Eigentümerin des gepfändeten Autos zu sein, die Exszindierungsklage ein. Das Pflegschaftsgericht der Minderjährigen war wegen einer Genehmigung des Kaufvertrages nicht in Anspruch genommen worden. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Beruf... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §865
Rechtssatz: Der Ankauf eines Autos durch einen Minderjährigen bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 2 Ob 261/52 Entscheidungstext OGH 07.04.1952 2 Ob 261/52 Veröff: SZ 25/87 = EvBl 1952/210 S 327 1 Ob 119/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 1 Ob 119/64 ... mehr lesen...
Der Beklagte, der voll entmundigt ist, hat durch seinen Kurator den mj. Söhnen des Klägers, vertreten durch den Kläger, die Liegenschaft EZ. 271 KG. K. verkauft. Bevor dieser Verkauf durch das Kuratelsgericht genehmigt worden ist, hat Kläger den Kaufpreis von 10.000 S dem Kurator ausbezahlt, der ihn auf ein Konto der Raiffeisenkasse St. L., lautend auf den Namen des Beklagten, erlegt hat. Wider Erwarten hat das Kuratelsgericht den Verkauf nicht genehmigt. Kläger, der behauptet, das Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §273a allgABGB §233 AABGB §865AußStrG §2 allgAußStrG §193
Rechtssatz: Zur Frage der Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit einer beschränkt entmündigten Person in bezug auf vor Ausspruch der Entmündigung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Entscheidungstexte 1 Ob 108/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 1 Ob 108/51 Veröff: SZ 24/140 = JBl 1952,160 ... mehr lesen...
Die beschränkt entmundigte Klägerin vertreten durch ihren Beistand begehrt in der Klage, den mit dem Beklagten geschlossenen Übergabsvertrag vom 24. 4. 1947 betreffend die Liegenschaft, Grundbuch St., EZ. 47, als unwirksam aufzuheben und die Beklagte zur Erklärung der Einwilligung zur Einverleibung der Löschung ihres Eigentumsrechtes und zur Einverleibung des Eigentums der Klägerin auf dieser Liegenschaft zu verurteilen. Dieses Begehren wird damit begrundet, die Klägerin sei geisteskr... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den Schiedsspruch des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse vom 20. Juni 1950, W. 50, als nichtig aufzuheben, abgewiesen. Infolge Rekurses der beschwerdeführenden Partei hat das Rekursgericht diesen Beschluß abgeändert und dem Antrage der beschwerdeführenden Partei auf Aufhebung dieses Schiedsspruches stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Antragsgegners nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AEGZPO ArtXIII ffZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Die Vereinbarung der Zuständigkeit eines Börsenschiedsgerichtes bedarf der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 102/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 3 Ob 102/51 Veröff: SZ 24/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS... mehr lesen...
Der mj. Thomas F. ist zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft. Der Vater und gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, der ein Geschäft grunden will, hat nunmehr namens des Minderjährigen um Genehmigung der Verpfändung dieses Liegenschaftsanteiles zugunsten der Sparkasse für ein von letzterer dem Kindesvater zu gewährendes Darlehen in der Höhe von 41.500 S angesucht. Das Erstgericht hat die pflegschaftsbehördliche Genehmigung zu dieser Verpfändung (§ 233 ABGB.) versagt, weil ... mehr lesen...
In der von der mj. Theresia D., vertreten durch das Bezirksjugendamt Völkermarkt, gegen Johann D. eingebrachten Klage auf Feststellung der Vaterschaft wurde um Bewilligung des Armenrechtes und Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter ersucht. Das Erstgericht gab diesen Anträgen statt. Bei der am 16. Februar 1950 durchgeführten Verhandlung erklärte die für die klagende Partei erschienene Fürsorgerin des Bezirksjugendamtes Mistelbach nach der Urteilsverkundung, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AZPO §64 Z3ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 194/50 Entschei... mehr lesen...