Norm: ABGB §1304 AABGB §1309
Rechtssatz: Eine im Sinne des § 1309 ABGB wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haftende Person kann sich nicht auf ein Selbstverschulden oder Mitverschulden des zu beaufsichtigenden Beschädigten berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 30.10.1991 1 Ob 8/91 European Case Law Iden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besuchte am 23.9.1980 - im dritten Kindergartenjahr - den nö. Landeskindergarten der beklagten Gemeinde. Ab 15.30 Uhr beaufsichtigte an diesem Tag die Kindergärtnerin Maria K***** alleine die aus zehn bis fünfzehn Kindern bestehende altersgemischte Sammelgruppe. Die Kinder spielten im "Hof" (Garten) an verschiedenen Spielgeräten. Die Kindergärtnerin hielt sich bei der Terrasse auf, von wo aus sie die in Gruppen spielenden Kinder überblicken konnte. Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. März 1987 ereignete sich in Gillaus bei Krems/Donau in der den Ehegatten E*** gehörenden und bei der klagenden Partei feuerversicherten Scheune ein Brand, der einen Schaden von 810.600 S verursachte. Der am 14. Dezember 1979 geborene Drittbeklagte lebt im Haushalt seiner Eltern, der Erst- und des Zweitbeklagten. Der Zweitbeklagte betreibt im Haus Gillaus 4 eine Landmaschinenmechanikerwerkstätte. Im Erdgeschoß des Hauses gleich links vom Hauseingang ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. Juli 1981 ereignet sich in St. Valentin auf der Bundesstraße 1 gegen 15,30 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem die Tochter der Beklagten, die mj. Isabella H***, geboren 23. Mai 1979, von dem von Gottfried W*** gelenkten, von der N*** T*** in Tulln gehaltenen und bei der Klägerin haftpflichtversicherten LKW Mercedes mit dem polizeilichen Kennzeichen N 379.816 niedergestoßen und schwer verletzt wurde. In dem zu U 425/81 des Bezirksgerichts Haag wegen dieses U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. August 1986 kam es in Thaling, Gemeinde Mehrnbach, zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der Zweitbeklagte mit seinem Fahrrad am PKW des Klägers anstieß, wobei am PKW ein Schaden entstand, von welchem nach Berücksichtigung der Teilkaskoversicherung noch S 17.072 offen sind. Der Kläger begehrte, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, seinen Schaden zu ersetzen. Der Zweitbeklagte sei nämlich mit Beschluß vom 22. Februar 1979 voll entmündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. Mai 1983 wurde der am 21. Jänner 1980 geborene mj. Martin E*** auf der Fahrbahn der Salzkammergut-Bundesstraße 154 von einem LKW niedergestoßen und schwer verletzt. In dem darüber geführten Schadenersatzprozeß sprach das Kreisgericht Leoben dem verletzten Kind einen Betrag von S 120.360,-- s.A. zu und stellte fest, daß die (damaligen) Beklagten, nämlich Ernst Lothar S*** als Lenker, die Firma F*** I*** G.m.b.H. & Co KG als Halterin und die A*** E***... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Erwin D*** wurde am 2. Juli 1987 auf dem Fußgeherweg der Wohnhausanlage "Josef Bohmann-Hof" in Wien 22, Herbert-Böckl-Weg 1, als Fußgänger vom Fahrrad des mj. Markus L***, geboren 20. Jänner 1978, der entgegen einem für die gesamte Wohnhausanlage bestehenden absoluten Radfahrverbot mit seinem BMX-Fahrrad fuhr und außerdem noch auf der Lenkstange ein anderes Kind mitführte, niedergestoßen und schwer verletzt. Neben einem Bruch des rechten Unterschenkels erlitt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. Oktober 1974 kam es in Pettnau auf dem parallel zur Bundesstraße 1 verlaufenden den Ortsteil Kellertal mit dem Ort Pettnau verbindenden Wirtschaftsweg zu einem Zusammenstoß zwischen dem von der am 19. September 1968 geborenen Angelika D***, der Tochter der Beklagten, gelenkten Kinderfahrrad und dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten von Norbert W*** gelenkten Moped des Thomas S*** (T 2.591). Angelika D*** war mit ihrer um 3 Jahre älteren Schwester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. November 1982 ereignete sich auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von Michaelbeuern etwa auf Höhe des Hauses Nr. 20 ein Verkehrsunfall, an dem die am 12. Juni 1974 geborene Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker des LKWs Mercedes OP 1619/48 der Zweitbeklagten, pol. Kennzeichen O 60.610, beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW. Bei dem Unfall wurde die Klägerin verletzt. Die Klägerin begehrte von den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25.Oktober 1984 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten, ihr 220.000,-- S samt 4 % Zinsen seit Klagstag zu zahlen und ihm gegenüber festzustellen, daß er ihr für alle kausalen Schäden aus dem Unfall vom 13.März 1981 hafte. Dazu führte die Klägerin im wesentlichen aus, sie sei am 13. März 1981 während eines Besuches im Haus des Beklagten, als sie durch das im 1.Stock gelegene Badezimmer in das dahinter befindliche WC ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Da das Maß der anzuwendenden Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu finden ist, kommt es bei der Frage, ob und welche Gegenstände an Aufsichtsbedürftige überlassen werden dürfen, insbesondere darauf an, welche Verwendung durch diese erwartet werden kann oder muß. (Hier: Belassung von Schistöcken im Zimmer von Zöglingen.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309StVO §76 I
Rechtssatz: Auch Kinder müssen die für Fußgänger geltenden Bestimmungen beachten, sofern dieses Verhalten von ihnen nach Maßgabe ihres Einsichtsvermögens und ihrer körperlichen und geistigen Reife erwartet werden darf. Entscheidungstexte 8 Ob 171/83 Entscheidungstext OGH 06.10.1983 8 Ob 171/83 Veröff: ZVR 1984/321 S 342 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Im ländlichen Bereich entspricht es den Anschauungen des Verkehrs, daß Kinder ab einem gewissen Alter beim Spielen auch in etwas größerer Entfernung vom Elternhaus ohne ständige Beaufsichtigung gelassen werden. Dies trifft insbesonders für schulpflichtige Kinder zu, die dann, wenn sie auch den Schulweg allein zurücklegen, eine gewisse Selbständigkeit erlangt haben. Kinder dieses Alters müssen daher in einer derartig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1308ABGB §1309ABGB §1320 A
Rechtssatz: Ist der Besitzer des Tieres minderjährig, so ist nicht allein schon deswegen der gesetzliche Vertreter Halter des Tieres. Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Besitzers trifft die Verfügung über die Verwahrung des Tieres nicht im eigenen, sondern in Namen des Minderjährigen. Entscheidungstexte 3 Ob 556/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Die Pflicht des Gerichtes, die Vorfrage, ob der Beschädigte Ersatz nach § 1309 ABGB erlangen könne, im Hinblick auf eine Entscheidung nach § 1310 ABGB von Amts wegen gemäß § 182 ZPO zu erörtern, kann nur für die allfällige Haftung der Aufsichtspflichtigen des tatsächlich in Anspruch genommenen beklagten Minderjährigen gelten. Es ist hingegen Sache des Beklagten, wenn er meint, seine Haftung wäre deshalb au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Höhere Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind dann zu stellen, wenn nach den konkreten Verhältnissen, sei es nach den Eigenschaften des Aufsichtsbefohlenen, sei es nach der konkreten Gefahrenlage, mit der Möglichkeit eines schädigenden Verhaltens des Aufsichtsbefohlenen gerechnet werden muß. Entscheidungstexte 8 Ob 532/77 Entscheidungstext OGH 06.07.1977... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Für die Obsorgepflicht im Sinne des § 1309 ABGB ist entscheidend, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Falle unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihre Kinder zu verhindern, welchen konkreten Anlaß zu bestimmten Aufsichtsmaßnahmen sie hatten. Entscheidungstexte 8 Ob 532/77 Entscheidungstext OGH 06.07.1977 8 Ob 53... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Verletzung der Obsorgepflicht durch den Vater hängt es von den Umständen des Falles ab, ob er sich auf die Erfüllung der Aufsichtspflicht durch die Mutter verlassen durfte. Entscheidungstexte 8 Ob 532/77 Entscheidungstext OGH 06.07.1977 8 Ob 532/77 Veröff: EvBl 1978/52 S 154 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Pfeil und Bogen sind grundsätzlich als gefährliches Spielzeug anzusehen, weil bei ihrem Gebrauch durch Kinder bzw Unmündige, denen die nötige Vorsicht oft fehlt, leicht Verletzungen vorkommen können. Entscheidungstexte 3 Ob 557/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 557/77 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: An die Aufsichtspflicht beim Gebrauch von Pfeil und Bogen als Spielzeug sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, da sie ein gefährliches Spielzeug sind. Bei Kindern im Alter von sieben bis acht Jahren kann die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit dieses Spieles im allgemeinen nicht erwartet werden. Ein bloßes Verbot wird daher regelmäßig nicht genügen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309StVO §88 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Verletzung der Aufsichtspflicht einer Mutter, die ihr vierjähriges, auf einem kinderspielzeugartigen Fahrrad fahrendes Kind bei seiner Fahrt auf dem Gehsteig begleitete, wobei das Kind mit einem aus einer Fabriksausfahrt herausfahrenden Lastkraftwagen kollidierte. Entscheidungstexte 8 Ob 168/72 Entscheidungstext OGH 19.09.1972 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309ABGB §1310ABGB §1311 IIbStVO §65 Abs1
Rechtssatz: Das gesetzliche Gebot des § 65 Abs 1 StVO richtet sich grundsätzlich an die Eltern. Aus der Tatsache allein, daß der Fahrradlenker noch nicht das erforderliche Alter hat, kann seine Mithaftung für die Unfallsfolgen nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 173/71 Entscheidungstext OGH 06.07.1971 8 Ob 173/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1309 ABGB ist auf die Haftung des Erziehungsberechtigten für mündige Minderjährige nicht anwendbar. Eine Schadenersatzhaftung des Erziehungsberechtigten kommt daher nur in Betracht, wenn er einer anderen gesetzlichen Verpflichtung (zB der Bestimmung des § 14 WaffG 1967, die den Besitz und die Innehabung von Waffen und Munition Personen unter sechzehn Jahren unter allen Umständen verbietet) zuwid... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten unter Abweisung eines Mehrbegehrens von S 80.- zur Zahlung von S 26.731.50 samt 4% Zinsen seit 12. 9. 1969 (Klagstag) und gab auch dem Feststellungsbegehren, daß der Beklagte dem Kläger für alle später auftretenden Schäden aus der am 23. 4. 1955 erlittenen Verletzung hafte, statt. Diesem Urteil liegen folgende Feststellungen zugrunde: Am 23. 4. 1969 wurde der damals 15jährige Kläger in einer Hauptschule in Wien während einer Vormittagspause ... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §1309
Rechtssatz: Die Erziehungspflicht der Eltern nach § 139 ABGB besteht unabhängig vom Alter der Kinder solange, als ihre Erziehungsbedürftigkeit gegeben ist. Sie umfaßt auch die Beaufsichtigung der Kinder mit dem Ziele, Beschädigungen dritter Personen hintanzuhalten. Die Aufsichtspflicht der Eltern in diesem Sinn besteht solange, als die Kinder einer entsprechenden Aufsicht bedürfen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia6ABGB §1309
Rechtssatz: Der Besitz und die Aufbewahrung einer Pistole samt dazugehöriger Munition in einer Privatwohnung bedeutet an sich die Schaffung einer Gefahrenquelle, die Vorkehrungen notwendig macht, um hierdurch Schädigungen zu verhindern. Die Art der jeweils erforderlichen Vorkehrungen wird stets durch den Einzelfall bestimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 293/... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Zur Erteilung der Prozeßermächtigung bei Klage gegen unmündigen Schädiger nach § 1310 ABGB und gegen Aufsichtspflichtigen nach § 1309 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 161/70 Entscheidungstext OGH 14.10.1970 7 Ob 161/70 Veröff: EvBl 1971/74 S 123 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Eine Haftung nach § 1310 ABGB kommt nur in Betracht, wenn ein Ersatz nach § 1309 ABGB nicht zu erlangen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 108/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 5 Ob 108/70 7 Ob 161/70 Entscheidungstext OGH 14.10.1970 7 Ob 161/70 Veröff: EvBl 1971/74 S 123 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Die Überwachung von Kindern hinsichtlich des Spielens mit Streichhölzern erfordert von den aufsichtspflichtigen Eltern ein hohes Maß an Umsicht und Sorgfalt. Eine Verletzung dieser Anforderungen liegt jedoch nicht schon darin, daß die Eltern bei einem normalen, nicht zu besonderen Unarten neigenden fast sechs jährigen Jungen, der zu Verwandten auf Besuch geschickt wird, vor der Abreise keine Taschenkontrolle vornehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte wegen schwerer Verletzungen, die sie bei einem Verkehrsunfall erlitt, vom Beklagten den Ersatz der Behandlungskosten von 1.051,20 S, der Kosten für die Besuchsfahrten ihrer Eltern ins Krankenhaus in der Höhe von 11.925 S, welchen Anspruch sie sich vorsichtshalber von ihrem Vater abtreten hatte lassen, weiter die Bezahlung eines Schmerzengeldes von 60.000 S sowie die Feststellung, dass der Beklagte ihr für alle künftigen Schäden aus diesem V... mehr lesen...