Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Das Ausmaß der Aufsichtspflicht einer Kindergärtnerin richtet sich im konkreten Fall danach, was angesichts des Alters des Unmündigen, seiner Entwicklung und Eigenheiten vom Aufsichtspflichtigen unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse vernünftigerweise erwartet werden darf. Entscheidungstexte 7 R 36/16t Entscheidungstext OLG Graz 06.03.2017 7 R 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 4. 2005 ereignete sich im Ortsgebiet von Ennsdorf auf der „alten B 1" (in der Folge nur: B 1) auf Höhe der Kreuzung mit dem Leitenweg ein Verkehrsunfall, bei dem die damals 10 Jahre und 4 Monate alte Klägerin beim Überqueren der Fahrbahn mit Rollerskates von dem von Kathrin V***** gelenkten PKW VW Golf, behördliches Kennzeichen *****, niedergestoßen wurde. Die Klägerin wurde dabei schwer verletzt. Die 6,8 m breite Fahrbahn der B 1 wird durch eine Leitli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 27. 6. 2000 als Schüler der ersten Klasse einer Hauptschule im Rahmen einer Schulveranstaltung auf einem Minigolfplatz eine Verletzung dadurch erlitten, dass ein Mitschüler mit seinem Minigolfschläger zu einem Abschlag ausgeholt und dabei den Schläger so weit über die linke Schulter geschwungen hat, dass er den Kläger unterhalb des linken Auges traf. Eine aufgrund dieses Vorfalls gegen die Eigentümerin und Betreiberin der Minigolfanlage erhobe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ulrike S*****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wi... mehr lesen...
Begründung: 1. Die damals neunjährige Tochter der Beklagten war in einem „Familienhotel" in eine Glasschiebetür gelaufen und hatte sich dabei schwer verletzt. Die Tür stand normalerweise offen, im geschlossenen Zustand war sie für Kinder aufgrund der Lichtverhältnisse nur schwer erkennbar. Zudem war sie nicht aus Sicherheitsglas gefertigt. In einem Vorprozess wurde der Reiseveranstalter zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Nach Auffassung des dortigen Erstgerichts hätte die B... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht ha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand zum Unfallszeitpunkt im neunten Lebensjahr. Er war ein guter Schiläufer. Der Hang, auf dessen oberer Hälfte ein Slalomkurs befahren wurde, hatte geringes Gefälle (15 - 20 %). Nach dem letzten Tor fuhren die Schüler die letzten 60 Meter in freier Fahrt zum Lift ab. Dabei wurden sie vom Erstbeklagten, dem Kursleiter, nicht mehr beobachtet. Der Kläger fuhr in Schussfahrt über eine kleine Welle und stürzte vor dem Lift gegen einen Schifahrer. Dabei wurde de... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist der Großvater eines im Dezember 1992 geborenen ruhigen, besonnenen und folgsamen Mädchens, mit dem er im September 2001 eine Kirchtagsveranstaltung besuchte. Er gab dem Kind Geld, was es für den Ankauf von Naschwerk und Feuerwerksgegenständen verwendete. Es waren dies mit "Feuerwirbel", "Tolle Biene", "Feuer-Wespe" und "Silberwirbel" bezeichnete Gegenstände, auf deren Verpackungen sich der Hinweis befand, dass es sich um Gegenstände der "Klasse I" handle... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben gemeinsam die Landwirtschaft R*berg 1, die Beklagten die Landwirtschaft R*berg 2. Beiden Höfe liegen einige Kilometer außerhalb des Ortsgebietes von P*bach und sind durch einen öffentlichen Weg ca 10 m getrennt, die Haustüren sind ca 70 bis 80m voneinander entfernt. Zwischen den Häusern und der Bundesstraße liegen noch Nebengebäude, an die ein Obstgarten und weiters in einer Entfernung von ca 70 bis 100m die Bundesstraße anschließt. Die Bundesstraße ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Schaumüller, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Britney E*, vertreten durch ihre obsorgeberechtigte Großmutter Ursula E*, letztere vertreten durch Dr. Hans-Peter Ullmann und Dr. Stefan Geiler, Rechtsanwälte in Innsbruck,... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 1. 1995 gegen 15 Uhr wurde die am 7. 12. 1989 geborene und damit am Unfallstag knapp fünfjährige Tochter der Beklagten im Ortsgebiet von Aich auf der Atzbacher Bezirksstraße vom PKW des bei der Klägerin haftpflichtversicherten Franz G* erfasst und niedergestoßen. Im Verfahren 4 Cg 5/98x des Landesgerichtes Wels wurde mit Teil-Zwischenurteil vom 29. 6. 1998 ausgesprochen, dass das Klagebegehren des schwerverletzten Mädchens, sowohl der genannte Fahrzeuglenker als a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger 251.938 S sA zu zahlen. Es stellte ferner fest, dass die Beklagten dem Kläger zur ungeteilten Hand für alle künftigen Schäden aus dem der Klage zugrunde liegenden Vorfall vom 31. 12. 1996 in Hohenems hafteten. Das Klagemehrbegehren von 20.000 S wies es hingegen ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Zweitbeklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. August 1999 in Wien als Sicherheitswachebeamter mit dem Vorsatz, dadurch andere an ihren Rechten zu schädigen, nämlich Gabriele A***** an ihrem Recht auf persönliche Freiheit und Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder durch die Behörde, nachdem sie selbst festgenommen worden war, sowie die Republik Österreich an ihrem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem. § 2 Abs 6 der Verordnung des BM f. Unterricht und Kunst BGBl 373/1974, i.d.F. BGBl 221/1996, hat die Hausordnung der Schule unter anderem zu bestimmen, inwieweit Schüler nach Beendigung des Unterrichts im Schulgebäude anwesend sein dürfen, wobei festzulegen ist, ob eine Beaufsichtigung der Schüler seitens der Schule erfolgt. Eine entsprechende Regelung fehlt in der Hausordnung der vom Beklagten besuchten Schule. Ei... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 6. 1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall an dem die damals zwei Jahre und drei Monate alte Tochter des Beklagten und ein Versicherungsnehmer der klagenden Partei beteiligt waren. Die Tochter des Beklagten lief, nachdem sie vorher von diesem aus einem PKW gehoben und auf den Gehsteig gestellt worden war, über die Fahrbahn der Gasse, hinsichtlich der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h verfügt worden war. Der Versicherungsnehmer der klagenden Partei und ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 5. 1995 gegen 10.30 Uhr ereignete sich in V* ein Verkehrsunfall, an welchem der Sohn des Beklagten, Gökhan S*, der zum Unfallszeitpunkt etwa 7 1/2 Jahre alt war, als Lenker eines Kinderfahrrades und der Kläger als Lenker und Halter eines Motorrades beteiligt waren. Der Kläger begehrte Schadenersatz in der Höhe von 95.928,40 S sA sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche zukünftigen Schäden aus dem gegenständlichen Unfall. Der Beklagte habe sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 2. 1995 wurde die damals 3 1/2 Jahre alte Tochter der Beklagten bei einem Verkehrsunfall verletzt, bei welchem ein bei der klagenden Partei haftpflichtversicherter Lenker beteiligt war. Die klagende Partei begehrt unter Anrechnung eines Mitverschulden des haftpflichtversicherten Lenkers von 50 % von der Beklagten Zahlung von S 81.080,50. Diese habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, weil ihre Tochter unbeobachtet aus einer Werkstätte hinter einem geparkten Fah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Steinbauer, Dr.Spenling, Dr.Hradil und Dr.Hopf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj.Philipp B*, geboren am 14.April 1990, vertreten durch die Eltern Karl und Hannelore B*, vertreten durch Dr.Walter Anderl, Rechtsanwalt in Mayrhofen, der Nebenintervenientin auf seiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299ABGB §1309
Rechtssatz: Eine durch entsprechende Befähigungsnachweise (Kindergartenprüfung) als fachkundig im Sinne des § 1299 ABGB anzusehende Kindergärtnerin muß bei Beaufsichtigung einer Gruppe von Kindern grundsätzlich dafür Vorsorge treffen, daß die an verschiedenen Spielgeräten in einem Hof oder Garten spielenden Kindergruppen ihrer Aufsicht nicht entgleiten. Bei Kindergruppen im Kindergartenalter können besonders dann spie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1302 AABGB §1309ABGB §1310
Rechtssatz: Wird ein unmündiges Kind - hier im Alter von unter 1 1/2 Jahren - durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten anderer Personen geschädigt, kann jenem eine allfällige und ebenso schadensursächliche Verletzung der elterlichen Obsorgepflicht nicht als Mitverschulden angelastet werden. Lassen sich die durch mehrere Ersatzpflichtige verursachten Schadensanteile nicht bestimmen, tritt v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GABGB §1309
Rechtssatz: Eine als fachkundig im Sinne des § 1299 ABGB anzusehende Kindergärtnerin muß bei alleiniger Beaufsichtigung einer zehnköpfigen bis fünfzehnköpfigen altersgemischten Sammelgruppe dafür Vorsorge treffen, daß die in mehreren Gruppen an verschiedenen Spielgeräten im Hof (Garten) spielenden Kinder ihrer Aufsicht nicht entgleiten. Wird sie als einzige Aufsichtsperson durch andere Vorfälle in Anspruch genommen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1309
Rechtssatz: Bei einer von gleichzeitig sechs bis acht Kindern durch Aufsteigen zum oberen Rutschenanfang, Abrutschen und Wiederanstellen zum Aufstieg gepflogenen Spielweise erfordert die Beaufsichtigung entweder die Beobachtung der Einhaltung der Spielordnung oder eine unmittelbare Nachbarschaft zum Spielgerät mit der Möglichkeit, bei Ordnungsstörungen zumindest durch Zuruf eingreifen zu können. Entscheidung... mehr lesen...