Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen
Wenn Fahrzeuge ihre Netze oder Ausleger im Fahrwasser oder in dessen Nähe ausgelegt haben, müssen Netze und Ausleger beim Stillliegen führen. | ||||||||||
Bei Nacht: | ||||||||||
eine ausreichende Anzahl weißer gewöhnlicher, von allen Seiten sichtbarer Lichter, um ihre Lage kenntlich zu machen. | ||||||||||
Bei Tag: | ||||||||||
gelbe Döpper oder gelbe Flaggen in ausreichender Anzahl, um ihre Lage kenntlich zu machen. |
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