Notzeichen
1. | Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen: | |||||||||
a) | eine Flagge oder einen sonstigen geeigneten Gegenstand, der im Kreis geschwenkt wird; | |||||||||
b) | ein Licht, das im Kreis geschwenkt wird; | |||||||||
c) | eine Flagge über oder unter einem Ball oder ballähnlichen Gegenstand; | |||||||||
d) | Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Zwischenräumen; | |||||||||
e) | ein Lichtzeichen, zusammengesetzt aus den Morsezeichen …---… (SOS); | |||||||||
f) | ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem; | |||||||||
g) | rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln; | |||||||||
h) | langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme. | |||||||||
2. | Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach § 4.04. |
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