Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Während und am Schlusse der Generaldebatte können nur Anträge auf Übergang zur Tagesordnung, auf Vertagung, auf Rückverweisung an den Ausschuss oder auf Zuweisung an einen anderen Ausschuss gestellt werden.
In Kraft seit 01.05.1973 bis 31.12.9999
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