§ 12 TVG 2012 Gefährdete Tierarten

TVG 2012 - Tierversuchsgesetz 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
  1. (1)Absatz einsGefährdete Tierarten (§ 2 Z 7) dürfen nicht in einem Tierversuch verwendet werden, es sei denn,Gefährdete Tierarten (Paragraph 2, Ziffer 7,) dürfen nicht in einem Tierversuch verwendet werden, es sei denn,
    1. 1.Ziffer einsder Tierversuch dient der Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der betreffenden Art oder wesentlichen biomedizinischen Zwecken und
    2. 2.Ziffer 2es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck dieses Tierversuchs nicht durch die Verwendung anderer als gefährdeter Tierarten (§ 2 Z 7) erreicht werden kann.es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck dieses Tierversuchs nicht durch die Verwendung anderer als gefährdeter Tierarten (Paragraph 2, Ziffer 7,) erreicht werden kann.
  2. (2)Absatz 2Nichtmenschliche Primaten dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 13 für Tierversuche verwendet werden.Nichtmenschliche Primaten dürfen nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 13, für Tierversuche verwendet werden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 TVG 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 TVG 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 TVG 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 TVG 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 TVG 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11 TVG 2012
§ 13 TVG 2012