Eine Förderung ist unverzüglich zu widerrufen und zurückzuerstatten, wenn
a) | sie auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu Unrecht gewährt wurde, | |||||||||
b) | der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung nach § 17 Abs. 5 nicht erbracht wurde, | |||||||||
c) | Auflagen oder Bedingungen nicht erfüllt wurden oder | |||||||||
d) | der Grund für eine Förderung weggefallen ist. |
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