§ 42 StudFG Vorstellung

StudFG - Studienförderungsgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde kann die Partei binnen zwei Wochen Vorstellung erheben.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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