Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen über Obduktionen gelten auch dann, wenn keine vollständige Obduktion vorgenommen wird, sondern nur einzelne Körperhöhlen eröffnet oder operative Eingriffe an der Leiche durchgeführt werden.
In Kraft seit 17.09.2010 bis 31.12.9999
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