§ 131 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von

bis zu 2 Jahren

1 Monat,

2 Jahren

2 Monate,

5 Jahren

3 Monate,

10 Jahren

4 Monate,

15 Jahren

5 Monate.

 

Sie hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist § 186 Abs. 10 sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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