Zur Umsetzung der wirkungsorientierten Verwaltung ist für jede haushaltsführende Stelle ein Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan zu erstellen. Er hat sich auf den Zeitraum des geltenden Landesfinanzrahmens zu beziehen und zumindest folgende Angaben zu enthalten:
1. | die finanziellen und personellen Ressourcen, | |||||||||
2. | die zur Erreichung der Wirkungsziele erforderlichen Maßnahmen, | |||||||||
3. | die zur Messung der Erreichung der Wirkungsziele festgelegten Indikatoren und | |||||||||
4. | die sonstigen Leistungen. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 131/2016
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