(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
(3) Wer eine Körperverletzung nach Abs. 1 oder 2 an einer Person, die
1. | mit der Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist, | |||||||||
2. | in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf, in einer anerkannten Rettungsorganisation oder in der Verwaltung im Bereich eines solchen Berufes, insbesondere einer Krankenanstalt, oder als Organ der Feuerwehr tätig ist, | |||||||||
während oder wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. |
Können Sie mir sagen ob das polizeiliche Führungszeugnis rein ist bzw. ab wann es rein wäre wenn man als Angeklagte eine Beschuldigtenvernehmung bekommt bzgl. Paragraph 83, was aber durch (Neustart) einen Tatausgleich mit einer Schadenbegleichung abgeschlossen wurde. Opfer bekam ihr Geld, darauf... mehr lesen...
Handelt es sich um eine Körperverletzung wenn man angespuckt wird? mehr lesen...
ich hätte dazu eine frage.angenommen, ich bin noch nicht volljährig und gebe einer anderen person eine leichte ohrfeige., ohne der einwilligung der geohrfeigten person. jedoch zeigt diese person keine anzeichen einer ohrfeige (rote wange, schmerzen, usw.)wäre das dann ein grund, eine anzeige zu m... mehr lesen...
Wie lange ist die Berufungsfrist nach Urteil von §83 und §15?Die klagende Person Heis Sylvia, Salzburg Bessarabierstr.31/5 hat die Anzeige erfunden - die Richterin hat gemäß der erfundenen Anzeige geurteilt . mehr lesen...
1 Kommentar zu § 83 StGB
Kommentar zum § 83 StGB von lexlegis
Bei Abs 1 handelt der Täter mit Verletzungsvorsatz.Bei Abs 2 handelt der Täter mit Misshandlungsvorsatz. Misshandlung ist jede (physische) Einwirkung auf den Körper eines anderen, die Unwohlsein herbeiführt, aber als solche allein noch keine Verletzung zur Folge hat (Schupfen,... mehr lesen...