Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes A vom 16.3.2004, wonach der Berufungswerber am 9.11.2003 in B C durch Versetzen einer Ohrfeige am Körper misshandelte und dadurch fahrlässig eine Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation rechts bewirkt hat, verurteilt und hiedurch das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB beging, so ist der Entzug der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten gerech... mehr lesen...