Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
In Österreich gibt es in der Beteiligungslehre keine qualitative Akzessorietät. Dies bedeutet die Beteiligten an einer Straftat können auch strafbar sein, wenn der unmittelbare Täter straflos ist. Die Strafbarkeit der Täter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB ist...
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1 Kommentar zu § 12 StGB
Kommentar zum § 12 StGB von lexlegis
In Österreich gibt es in der Beteiligungslehre keine qualitative Akzessorietät. Dies bedeutet die Beteiligten an einer Straftat können auch strafbar sein, wenn der unmittelbare Täter straflos ist. Die Strafbarkeit der Täter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB ist... mehr lesen...