Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat. Der Vorsatz (§ 5 StGB) ist von der Schuld klar zu trennen. Während Vorsatz die Fähigkeit einen Willen überhaupt erst bilden zu können behandelt, geht es bei der Schuld um die Fähigkeit diesen Willen nach den Normen unserer Ges...
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1 Kommentar zu § 4 StGB
Kommentar zum § 4 StGB von lexlegis
Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat. Der Vorsatz (§ 5 StGB) ist von der Schuld klar zu trennen. Während Vorsatz die Fähigkeit einen Willen überhaupt erst bilden zu können behandelt, geht es bei der Schuld um die Fähigkeit diesen Willen nach den Normen unserer Ges... mehr lesen...