§ 11a StGAV Durchführung der Dienstprüfung

StGAV - Grundausbildung der Landesbediensteten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Dienstprüfung kann schriftlich und/oder mündlich durchgeführt werden.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 103/2012

In Kraft seit 30.11.2012 bis 31.12.9999
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