§ 3 StGAV Anrechenbarkeit externer Qualifikationen

StGAV - Grundausbildung der Landesbediensteten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Eine Anrechnung von anderweitigen Ausbildungen, Qualifikationen, Berufserfahrungen und selbstständigen Arbeiten auf die Grundausbildung ist bei der Dienstbehörde zu beantragen. Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls dem Ansuchen auf Zulassung zur Grundausbildung beizulegen.

In Kraft seit 01.08.2004 bis 31.12.9999
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