Der durch die 26. Novelle zu diesem Gesetz entfallene § 73k, der durch die 38. Novelle zur Dienstordnung 1994 entfallene § 115l der Dienstordnung 1994 und der durch die 49. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 entfallene § 49g der Besoldungsordnung 1994 sind in laufenden und in künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
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