§ 26b NÖ SportG Helmpflicht beim Wintersport

NÖ SportG - NÖ Sportgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten und pistenähnlichem freien Gelände beim Wintersport einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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