Der NÖ Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben, die Bestimmungen über die Organe zu enthalten hat. Dabei ist zumindest vorzusehen:
1. | eine Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des NÖ Schilehrerverbandes, | |||||||||
2. | ein Vorstand als Leitungsgremium, | |||||||||
3. | ein Obmann, der Schischulinhaber ist oder war. |
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