Der Personalvertretung ist ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen:
1. | die Suspendierung; | |||||||||
2. | Unfallanzeigen; | |||||||||
3. | die Aufnahme von Bediensteten und die Verlängerung des Dienstverhältnisses auf unbestimmte Zeit; | |||||||||
4. | die beabsichtigte Dienstzuteilung; | |||||||||
5. | der Übertritt in den Ruhestand und die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung; | |||||||||
6. | die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses; | |||||||||
7. | die beabsichtigte Entlassung; | |||||||||
8. | die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis; | |||||||||
9. | die Verpflichtung zum Ersatz von Übergenüssen und die Verpflichtung zum Schadenersatz; | |||||||||
10. | die Untersagung einer Nebenbeschäftigung; | |||||||||
11. | die beabsichtigten Belohnungen. |
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